EC-Karte: Konsequenzen bei Fehler?
19.04.16 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Bankkunden ist kürzlich bei Zahlungen mit der EC-Karte durch einen technischen Fehler offenbar bundesweit der doppelte Betrag abgebucht worden. Angenommen, wegen dieses Vorfalls ist ein Konto so weit überzogen, dass die Miete nicht mehr überwiesen wurde und der Vermieter mit Kündigung droht. Wer trägt die Konsequenzen?
€uro am Sonntag: Die rechtliche Beurteilung sei schwierig, weil der Sachverhalt bislang nur aus den Medien bekannt sei, sagt Christian Urban, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "In vielen Fällen dürfte den Kunden gar kein Schaden entstanden sein, weil entweder das Guthaben ausreicht oder das Konto lediglich in den Dispo oder die geduldete Überziehung gerutscht ist." Auch wenn es zu einem Zahlungsverzug komme, werde dieser in vielen Fällen vermutlich nicht zu drastischen Folgen führen, meint Urban. So dürfe der Vermieter nicht bei jeglichem Zahlungsverzug einfach kündigen.
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