Scheidungsexpertin: "Vorsicht bei Betriebsrenten"
Rund 170.000 Ehen werden jedes Jahr in Deutschland geschieden. War ein Ex-Partner Alleinverdiener der Familie, gibt es beim Thema Versorgungsausgleich häufig Streit. Maria Demirci, Fachanwältin für Familienrecht, erklärt die Tücken.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Euro am Sonntag: Was ist beim Versorgungsausgleich grundsätzlich zu beachten?
Maria Demirci: Der Versorgungsausgleich bei Scheidung hat den Zweck, die unterschiedlich hohen Rentenanwartschaften, die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, auszugleichen. Seit dem 01.09.2009 bekommt jeder Ehegatte die Hälfte des während der Ehezeit vom anderen Ehegatten erworbenen Rentenanrechts. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erwirbt das Anrecht direkt im Versorgungssystem des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Im Fachjargon spricht man von der internen Teilung.
Oft müssen auch Betriebsrentenansprüche aufgeteilt werden. Gibt es hier Besonderheiten?
Bei Betriebsrenten bedeutet dies, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte mit der Übertragung des Betriebsrentenanrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers erhält. Für die Unternehmen führt dies zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und zu einer Erhöhung der Kosten. Aus diesem Grund verlangen viele Unternehmen die sog. externe Teilung: das betriebliche Anrecht wird nicht innerhalb desselben Versorgungssystems, sondern bei einem anderen Versorgungsträger begründet.
Warum kann auch nach abgeschlossenem Scheidungsverfahren das Thema Betriebsrente für Konflikte sorgen?
Die Rechts-Materie ist ziemlich komplex. Das Versorgungsausgleichsrecht wurde mit Wirkung zum 01. September 2009 geändert. Nach altem Recht konnte ein berufstätiger Mann seiner Betriebsrente voll behalten. Zum Ausgleich musste er mehr von seiner gesetzlichen Rente an die geschiedene Frau abgeben. In bestimmten Fällen, insbesondere bei privaten Betriebsrenten, war ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich jedoch überhaupt nicht möglich. Das bedeutet, dass betriebliche Versorgungen nur zum Teil oder gar nicht ausgeglichen wurden oder nur im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen waren.
Welche Grundsätze sind beim Versorgungsausgleich in puncto Betriebsrente zu beachten?
Abgeschlossene Scheidungen mit Versorgungsausgleichsverfahren, die vor dem 01.09.2009 eingeleitet wurden, bergen bei Betriebsrenten in der Regel erhebliche Nachteile für den ausgleichsberechtigten Partner. Diese Nachteile können zum Teil nach neuem Recht, abgemildert werden.
Was bedeutet das in der rechtlichen Praxis? br> Eine Entscheidung, die nach altem Recht ergangen ist, kann unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen nach neuem Recht komplett abgeändert werden. Für den Ausgleichsberechtigten wird dann direkt ein Anrecht beim Versorgungsträger begründet. Hat das Gericht in dem Scheidungsurteil den Ausgleich des betrieblichen Anrechts des Ehemannes auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen, muss der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt werden. Hier wird für den Berechtigten kein Anrecht bei einem Versorgungsträger begründet.
Können Berechtigte sich auch direkt an den Betriebsrenten-Träger des Ex-Partners wenden?
Nein. Nur durch einen Antrag beim Familiengericht kann die Abänderung nach neuem Recht oder die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs beantragt werden.
Wie ist die Rechtslage, wenn eine Regelung zum Ausgleich der Betriebsrente im Scheidungsurteil fehlt?
Wurde die Aufteilung der Betriebsrente nicht geregelt, weil sie komplett übersehen wurde, so kann sie nicht nachträglich ausgeglichen werden. Handelte es sich bei dem betrieblichen Anrecht des Ehemannes um ein Kapitalanrecht, unterfiel es nach dem bis zu 31. August 2009 geltenden Recht dem Zugewinnausgleich. Ist dies der Fall, kann der Ausgleich ebenfalls nicht mehr nachgeholt werden.
Können Ex-Partner einen Anspruch auf anteilige Auszahlung der Betriebsrente noch Jahre nach einer Scheidung geltend machen?
Nach altem Recht ergangene Entscheidungen können nach neuem Recht abgeändert werden. Dies ist bei Betriebsrenten nur dann der Fall, wenn sie nach altem Recht berücksichtigt worden sind, daher der Ausgleichsberechtigte über die gesetzliche Rentenversicherung abgefunden wurde.
Hat das Gericht in Bezug auf - nach altem Recht - nicht ausgeglichene betriebliche Anrechte den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorgesehen, wird das Anrecht erst lange Zeit nach der Scheidung in einem weiteren Verfahren ausgeglichen.
Welche rechtlichen Schritte sind hier erforderlich?
Zur Durchführung des Abänderungsverfahrens oder schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht nötig. Er findet jedoch nicht statt, wenn eine gesetzliche Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten wird bzw. wenn nur Bagatellbeträge auszugleichen wären.
Können Berichtige den ihnen zustehenden Anteil an der Betriebsrente auch rückwirkend einfordern?
Beim Abänderungsverfahren wird der Versorgungsausgleich nach neuem Recht für die gesamte Ehezeit neu berechnet. Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich kann der Anspruch für die Vergangenheit erst ab gerichtlicher Geltendmachung oder ab wirksamer Inverzugsetzung geltend gemacht werden. Für den Verzug genügt die Aufforderung zur Auskunftserteilung über Bezug und Höhe der auszugleichenden Betriebsrente.
Benötigen betroffene Ex-Partner zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zwingend einen Anwalt - und welche Kosten kommen auf sie zu?
In selbständigen Verfahren zum Versorgungsausgleich besteht kein Anwaltszwang. Bei den Anwaltskosten kommt es auf den sogenannten Verfahrenswert an. Es wird auf das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten abgestellt. Zusätzlich kommt es darauf an, über wie viele Anrechte das Gericht zu entscheiden hat. Für jedes auszugleichende Anrecht sind 20 Prozent des in drei Monaten erzielbaren Nettoeinkommens der Ehegatten anzusetzen.
Kurzvita
Maria Demirci ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht bei der Kanzlei RDS - Roglmeier, Demirci, Schmid Rechtsanwälte und Steuerberater in Partnerschaft in München.
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Bildquellen: RDS Kanzlei