Änderungen rund ums Geld

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2023

01.07.23 19:34 Uhr

Neue Gesetze in Deutschland: Das müssen Verbraucher im Juli 2023 wissen | finanzen.net

Auch im Juli 2023 gibt es wieder wichtige gesetzliche Neuerungen, die für viele Bürger finanzielle Änderungen mit sich bringen.

• Viele Änderungen im Juli 2023
• Für viele Menschen bedeuten die Änderungen mehr Geld
• Vor allem Familien profitieren von der Pflegereform



Der zweite Schritt des Bürgergeld-Gesetzes

Bereits im Januar 2023 trat das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Vor allem relevant sind die Neuerungen für Arbeitsuchende, da das Bürgergeld eine Grundsicherung bietet. Im Juli 2023 werden viele Aspekte der Reform umgesetzt.

Erwerbstätige, die aufgrund von einem zu geringen Einkommen zusätzlich Bürgergeld beziehen, bezeichnet man als Aufstocker. Sie profitieren ab Juli 2023 von besseren Freibeträgen, bei einem monatlichen Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen künftig rund 30 Prozent einbehalten werden. Das bedeutet rund 48 Euro mehr im Monat.

Auch junge Menschen dürfen sich über mehr Geld freuen. Das Einkommen aus Schüler- beziehungsweise Studentenjobs, beruflichen Ausbildungen oder das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) darf bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten werden. Schüler, die ihr Geld in den Ferien verdienen, dürfen das erhaltene Geld vollständig behalten. Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung von jährlich bis zu 3.000 Euro erhalten.

Neu ist außerdem das zusätzliche monatliche Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Berechtigt hierfür sind Arbeitslose und Beschäftigte, die während einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung Bürgergeld beziehen. Sonstige Maßnahmen, die eine nachhaltige Integration ermöglichen, werden mit einem monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro gefördert.

Neben einigen anderen Änderungen gilt beispielsweise, dass Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen betrachtet werden. Darüber hinaus wird das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen gewertet.
Ebenfalls von Vorteil: bei einer medizinischen Reha wird das Bürgergeld weitergezahlt, es muss also kein Übergangsgeld mehr beantragt werden.

Die Auswirkungen der Pflegereform

Viele Menschen müssen bei der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 mit höheren Beiträgen rechnen. Die Erhöhung der Beiträge basiert auf der Pflegereform. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei die Erhöhung erforderlich, um das Defizit der Pflegeversicherung auszugleichen und das Streichen von Leistungen zu verhindern. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PEUG) steigt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung auf 3,4 Prozentpunkte. Diese Erhöhung um 0,35 Prozentpunkte soll Mehreinnahmen von circa 6,6 Milliarden Euro pro Jahr generieren. Der Arbeitgeberanteil wird gleichmäßig bei rund 1,7 Prozent liegen.

Für Familien, vor allem mit jüngeren Kindern, bedeutet das eine Entlastung. Kinderlose hingegen müssen künftig 2,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Besonders für Rentner stellen die höheren Beiträge jedoch eine große Belastung dar, da sie den Beitrag in voller Höhe zahlen müssen.

Die Renten steigen

Nichtsdestotrotz erhalten Rentner künftig mehr Geld. Nicht nur die Altersrente steigt zum 1. Juli 2023, sondern alle Arten der Rente, das heißt ebenso die Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Unfallrente. Im Westen findet eine Erhöhung um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent statt - die Folge: Die Rentenwerte sind im Osten und Westen erstmals gleich und das, obwohl eine Angleichung erst für 2024 geplant war.

Das Maestro-Zahlungsverfahren wird eingestellt

Eine weitere Änderung findet ebenfalls im Bereich Finanzen statt, da ab Juli 2023 das Maestro-Zahlungsverfahren eingestellt wird und die Girokarte zu einer Debitkarte wird. Dennoch müssen Kunden keine besonderen Schritte einleiten, da die Maestro-Funktion bis Ende 2027 noch aktiv ist. Sie erhalten also lediglich eine neue Karte.

Gasspeicherumlage steigt

Neben höheren Beiträgen bei der Pflegeversicherung steigen auch die Energiekosten. Nachdem aufgrund der Energiekrise die Gasspeicherumlage zu Beginn des Jahres neu eingeführt wurde, steigt sie im Juli rasant an. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erhöht die Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz von 59 Cent pro Megawattstunde auf 1,45 Euro pro Megawattstunde.

Elektronische Rezepte in Apotheken

Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens folgt: Ab Juli 2023 soll es möglich sein, mit der Versicherungskarte ein E-Rezept in der Apotheke abrufen zu können, welches in einer Datenbank hinterlegt wurde. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hofft, dass Ende Juli rund 80 Prozent der Apotheken in Deutschland das neue System integriert haben. Die Papier-Rezepte soll es auf Wunsch des Patienten jedoch weiterhin geben.

Ladesäulen erhalten einheitliches Bezahlsystem

Ladesäulen für E-Autos sollen ab Juli 2023 mit einem Kartenlese-Terminal ausgerüstet sein. Damit soll ein einheitliches Bezahlsystem für das Ad-hoc-Laden an allen Ladesäulen installiert werden, um umständliches Bezahlen über spezielle Apps oder Karten zu vermeiden. Beschlossen wurde dies vom Bundeskabinett im Mai 2021 in der Ladesäulen-Verordnung. Jedoch gilt dieses Gebot nur für alle Ladesäulen, die ab Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Für bereits bestehende Ladesäulen gibt es also keine Nachrüstpflicht.

Zugangserleichterung beim Kurzarbeitergeld endet

Die Corona-Pandemie wurde Anfang April 2023 vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für beendet erklärt. Entsprechend dieses Umstands gelten ab Juli 2023 wieder die regulären Regelungen, wenn es um die Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Arbeitgeber geht.

Pfändungsfreigrenze wird angehoben

Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen wird ab dem ersten Juli 2023 um 72,12 Euro angehoben, somit liegt er künftig bei 1.402,28 Euro im Monat. Grund hierfür ist die Sicherung des Existenzminimums bei verschuldeten Arbeitnehmern sowie die Weiterzahlung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Aus diesem Grund ist die Pfändungsfreigrenze abhängig vom Nettolohn und der Personenanzahl, für die eine Unterhaltspflicht besteht.

Redaktion finanzen.net

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