Urlaubsschreck: Wenn die Reise plötzlich teurer wird
![Zuschlag: Urlaubsschreck: Wenn die Reise plötzlich teurer wird Teurer Urlaub: Was tun, wenn die Kosten außer Kontrolle geraten? | finanzen.net](https://images.finanzen.net/mediacenter/unsortiert/flugzeug-urlaub-familie-reise-koffer-by-yaroslav-astakhov-shutterstock-2056218710-660_w1320.jpg)
Der Urlaub ist gebucht, das Budget eingeplant und plötzlich kommt der Schreck: Die Kosten wurden nachträglich durch den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft erhöht. Muss man nun doch mehr zahlen?
Nur mit Formblatt gültig
Immer das Kleingedruckte lesen, galt bei Pauschalreiseverträgen vor dem 30.06.2018: Veranstalter und Airlines durften den Preis erhöhen, wenn sie eine Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt hatten. Seither sind sie jedoch verpflichtet, "ein zutreffend ausgefülltes Formblatt vor Abschluss des Pauschalreisevertrages aus[zu]händigen", wie die Verbraucherzentrale erklärt. Auf dem Formblatt müssen die wesentlichen Rechte des Reisenden, wie die Bedingungen einer Preiserhöhung, angegeben werden. Ist vor Vertragsschluss kein solches Formular ausgehändigt worden, "kann eine Preiserhöhung nicht geltend gemacht werden", betont die Verbraucherzentrale. Auch vage formulierte Klauseln oder allgemeine Floskeln können die Anforderungen der Reiseveranstalter beziehungsweise Airlines unwirksam machen.
Jetzt Traumurlaub über CHECK24* vergleichen und buchen
Preiserhöhung unter Umständen legitim
Dennoch können die Preise auch nach der Buchung unter bestimmten Voraussetzungen angehoben werden. Neben dem Formblatt existieren bestimmte Leistungen, die einen Zuschlag rechtfertigen. Dazu gehören gestiegene Beförderungskosten für Kerosin und Sprit sowie höhere Abgaben aufgrund von (Flug-)Hafengebühren oder geänderten Wechselkursen. Andere Gründe sind dagegen ungültig.
"Für Flugreisende ist es wichtig zu wissen, dass Preiserhöhungen von bis zu acht Prozent innerhalb von 20 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgen können. Beträgt die Preiserhöhung mehr als acht Prozent, können die Reisegesellschaften den Reisenden eine Frist setzen, in der sie entweder den neuen erhöhten Preis akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten können", berichtet Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin, auf der Website des Rechtsservices Flightright. "Ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin" ist sie jedoch unwirksam, erklärt die Verbraucherzentrale.
Entdecken Sie das Barclays Platinum Double - die ultimative Reisekreditkarte! Genießen Sie weltweit gebührenfreie Zahlungen und Bargeldabhebungen. Profitieren Sie von umfassendem Reiseversicherungsschutz und bis zu 3 kostenlosen Partnerkarten. Jetzt über alle Vorteile informieren!*
Rechtzeitig reagieren, um Kosten zu vermeiden
Existieren also ein Formblatt sowie rechtfertigende Gründe und findet eine Preiserhöhung von bis zu acht Prozent 20 Tage vor dem Abreisedatum statt, so ist diese legitim und muss hingenommen werden. Sind jedoch nicht alle Voraussetzungen gegeben, so kann die Preiserhöhung angefochten werden. Hierbei gilt es jedoch, rechtzeitig zu reagieren. Insbesondere bei Preiserhöhungen über acht Prozent muss innerhalb der Frist entschieden werden, ob man die Reise kostenfrei storniert oder eine andere, angebotene Reise annimmt. Lässt man diese Frist verstreichen, "gilt das Angebot als angenommen", so die Verbraucherzentrale.
Redaktion finanzen.net
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere News sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus. Autoren, Herausgeber und die zitierten Quellen haften nicht für etwaige Verluste, die durch den Kauf oder Verkauf der in den Artikeln genannten Wertpapiere oder Finanzprodukte entstehen.
Weitere News
Bildquellen: Yaroslav Astakhov / Shutterstock.com, e.backlund / Shutterstock.com