Wertersatz bei Dating Websites: So bekommen Kunden von ElitePartner und Parship ihr Geld zurück

Trotz Beachtung des zweiwöchigen Widerrufsrechts haben Parship und ElitePartner ihren Kunden teilweise Summen in Höhe von mehreren hundert Euro als Wertersatz berechnet - eine Praxis, die durch den Europäischen Gerichtshof nun als rechtswidrig eingestuft wurde.
So kommen die hohen Beträge zustande
Im Falle eines Vertragswiderrufs in den ersten 14 Tagen der Mitgliedschaft behalten sich neben Single-Börsen auch andere Dienstleister vor, einen gewissen Betrag als Wertersatz abzurechnen. Gemäß Paragraf 357 Absatz 8, Satz 1 des BGB gängige Praxis, um die bis dahin erbrachten Leistungen zu kompensieren und somit sicherzustellen, dass Unternehmen nicht zwei Wochen lang umsonst arbeiten. Es stellt sich jedoch die Frage: Wie hoch darf die dabei verlangte Summe sein?
Parship begründet die Wertersatzforderungen laut Stiftung Wartentest beispielsweise mit der Bereitstellung eines umfangreichen "Persönlichkeitsgutachtens", das im direkten Anschluss an die Anmeldung durch eine Software generiert wird. Da diese Leistung bereits zu Beginn der Mitgliedschaft erbracht wird, berücksichtigt Parship sie auch im Rahmen des Wertersatzes. Weiterhin argumentiert die Partnervermittlung mit der Menge der geknüpften Kontakte, die bis zum Widerruf entstehen. Dabei reicht Parship laut Stiftung Warentest bereits eine geringe Anzahl Chats, um bis zu 75 Prozent des gesamten Jahresbeitrags einzufordern.
Eine ähnliche Vorgehensweise wird der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge auch von ElitePartner an den Tag gelegt.
Vorgang der Single-Börsen für rechtswidrig erklärt
Der Europäische Gerichtshof hat nun jedoch ein Urteil zugunsten betroffener Kunden gefällt: Wer die Mitgliedschaft innerhalb der angegebenen Widerrufsfrist kündigt, muss die hohen Forderungen der Single-Börsen nicht begleichen. Auch Zahlungen, die in der Vergangenheit bereits getätigt wurden, können zurückgefordert werden.
Weiterhin stehen sowohl die strengen Regeln zu Kündigung und automatischer Vertragsverlängerung betreffend in der Kritik. Auch diese Vorgehensweisen wurden durch das zuständige Amtsgericht Hamburg als rechtswidrig eingestuft.
So gehen Sie dagegen vor
Die Vorgehensweise im Falle einer Wertersatzforderung durch eine der genannten Online-Partnervermittlungen ist folgende:
Um den Erfolg Ihres Anliegens zu garantieren, sollten Sie die Single-Börse zunächst eigenständig kontaktieren, indem sie diese per Einschreiben mit Rückschein zur Erstattung des überproportional hohen Wertersatzes auffordern. Wird dieses Schreiben abgelehnt oder ignoriert, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Die außergerichtlichen Kosten für diesen müssen laut Stiftung Warentest als Verzugskosten durch die Partnervermittlung beglichen werden - sofern Sie die Klage gewinnen. Dieser Punkt ist besonders wichtig für Kunden, die keine gültige Rechtschutzversicherung besitzen.
Die automatische Vertragsverlängerung von Parship und Co. ist ebenso dubios wie rechtswidrig - wie das Amtsgericht Hamburg auf Grundlage des Paragrafen 307 Absatz 1 des BGB laut Stiftung Warentest untermauert. Die ungewollte Verlängerung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft benachteilige Verbraucher demnach in unangemessener Art und Weise, sodass diese Praxis durch ein weiteres Gerichtsurteil als unwirksam erklärt wurde. Generell kritisierte der zuständige Amtsrichter laut Stiftung Warentest die Kombination aus strengen Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen sowie die automatische Laufzeitverlängerung bei Versäumnis dieser.
Redaktion finanzen.net
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