Neue Straßenverkehrsordnung in Italien: Fahrräder müssen umgerüstet werden
In Italien gibt es neue Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr. Wer sein Fahrrad nicht richtig ausstattet, muss ein Bußgeld zahlen oder mit einer Beschlagnahmung rechnen.
Urlaub mit Fahrrad in Italien geplant? Dann heißt es jetzt aufpassen! Die Fahrrad-Nation hat Artikel 68 des "codice della strada", der Straßenverkehrsordnung, geändert - und strengere Regeln für Lichter und Rückstrahler an Fahrrädern eingeführt.
Seit November sind in Italien Lichter, Rückstrahler und eine Klingel verpflichtend
Bislang war es in Italien - anders als in Deutschland - keine Pflicht, sein Fahrrad mit bestimmten Lichtern, Rückstrahlern oder Reflektoren zu versehen. Wer sein Rad also hauptsächlich in Italien nutzt und es den italienischen Regelungen entsprechend ausgestattet hat, sollte vor dem nächsten Urlaub eine Umrüstung vornehmen.
Nach Angaben des Magazins Auto Motor und Sport besagt der neue Artikel 68 der italienischen Straßenverkehrsordnung, dass jedes Fahrrad auf italienischen Straßen gelbe Rückstrahler an den Pedalen, einen roten Rückstrahler hinten, ein funktionstüchtiges Vorderlicht, ein funktionstüchtiges rotes Rücklicht und eine Klingel haben muss.
"Funktionstüchtig", erklärt ADAC-Jurist Bernd Gstatter gegenüber der Informationsplattform EFAHRER, bedeutet in diesem Fall, dass die Lichter nachts (ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang), bei Starkregen, Schneefall oder Regen, in Tunneln und bei schlechter Sicht theoretisch funktionieren müssen. Die Regelung sehe nicht vor, dass die Lichter bei den entsprechenden Verhältnissen auch eingeschaltet werden müssen.
Die Lichter einzuschalten ist nicht verpflichtend - aber ratsam
Aber: Wenn man zu einem Zeitpunkt, zu dem die Lichter "funktionstüchtig" sein sollen, ohne Licht fährt und in einen Unfall verwickelt ist, kann das laut Gstatter für den Radfahrer oder die Radfahrerin eine Mithaftung bedeuten.
Und wer auch ohne Unfall bei einem Regelverstoß erwischt wird, muss seit der Änderung des "codice della strada" im November vergangenen Jahres mit einem Bußgeld in Höhe von 26 bis 102 Euro rechnen. In besonders schweren Fällen können die Polizeibeamten ungenügend ausgestattete Fahrräder auch beschlagnahmen.
Außerdem wurden laut EFAHRER bis Mitte Mai 2022 beim ADAC schon rund 30 Fälle gemeldet, bei denen die italienischen Behörden Bußgelder erheben wollten, weil funktionstüchtige Licher nicht eingeschaltet waren. Um solche Situationen zu vermeiden, kann es sich also lohnen, die Lichter immer bei Nacht, in Tunneln, bei Starkregen, Schneefall oder schlechter Sicht im Allgemeinen einzuschalten.
StVZO in Deutschland noch strenger als der italienische "codice della strada"
Italien-Begeisterte, deren Räder nach den deutschen Regelungen (Paragraf 67 StVZO) ausgestattet sind, können relativ sicher sein, nicht gegen den "codice della strada" zu verstoßen: In Deutschland müssen Räder mit einer roten Schlussleuchte und einem oder zwei Scheinwerfern vorne sowie einem roten Rückstrahler, gelben Rückstrahlern an den Pedalen sowie Reflektoren an den Speichen ausgestattet sein. Alle Lichter müssen nicht nur funktionstüchtig, sondern bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern auch eingeschaltet werden.
Übrigens: Abnehmbare Lichter sind in Deutschland erlaubt, müssen aber in Situationen, die Licht erfordern, angebracht werden.
Die neuen Regelungen in Italien sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr - sind aber insbesondere bei Rennradfahrern umstritten, da jedes Gramm mehr am Rad das sportliche Erlebnis verändert.
Redaktion finanzen.net
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