Vorkaufsrecht

Unter diesen Umständen haben Mieter das Vorkaufsrecht bei der Mietwohnung

14.03.22 23:31 Uhr

Unter diesen Umständen haben Mieter das Vorkaufsrecht bei der Mietwohnung | finanzen.net

Wenn eine Mietwohnung verkauft wird, könnte der aktuelle Mieter einen Anspruch auf das Vorkaufsrecht haben. Demnach bekommt der Mieter die Gelegenheit, die Wohnung zu erwerben bevor ein anderer potentieller Käufer zum Zug kommt.

Anspruch auf Vorkaufsrecht

Wenn die Mietwohnung verkauft wird, bangen viele Mieter um ihre Unterkunft. Die Frage, an wen sie verkauft wird und ob man weiterhin in ihr wohnen kann, steht vorerst offen. Doch unter gewissen Umständen kann der Mieter sich das sogenannte Vorkaufsrecht zu eigen machen und die Mietwohnung erwerben.

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Das Vorkaufsrecht erlaubt es dem aktuellen Mieter, als erster die Immobilie zu kaufen bevor dies ein anderer tut. Rechtsanwalt Hartmut von Rechenberg erklärt im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Der Mieter hat dann ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung während seiner Mietdauer von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und der Vermieter diese Wohnung danach verkauft."

Dieser Anspruch kann jedoch unter bestimmten Umständen entfallen, dementsprechend gilt es den Einzelfall gründlich zu prüfen.

Bedingungen für das Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht entfällt, sofern der Eigentümer die Immobilie an einen Verwandten oder Angehörigen verkauft. Außerdem kann der Vermieter das Objekt auch verschenken, sofern die Mietwohnung bereits in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Das Gleiche gilt, wenn beispielsweise ein Mehrparteienhaus veräußert wird.

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Zusätzlich muss es sich um die erste Kaufgelegenheit des Mieters handeln, das heißt, wenn die Immobilie während der Mietdauer bereits mindestens einmal weiterverkauft wurde, besteht das Vorkaufsrecht beim nächsten Verkauf ebenfalls nicht mehr. Ein grundsätzlicher Ausschluss des Vorkaufsrechts ist allerdings auch via Mietvertrag nicht möglich.

Dennoch ist lediglich nur der Mieter vorkaufsberechtigt, der auch vor der Umwandlung zur Eigentumswohnung Mieter war. Dementsprechend ist das Vorkaufsrecht nicht an Dritte übertragbar und auch nicht vererblich.

Verstirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf denjenigen über, der das Mietverhältnis anschließend antritt.

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Informationspflicht des Vermieters

Sind die Grundvoraussetzungen für ein Vorkaufsrecht des Mieters gegeben, so ist der Vermieter in der Pflicht, den Mieter darüber zu informieren. "Dafür ist es sinnvoll, dem Mieter den gesamten Kaufvertrag in Kopie zuzuteilen", erklärt von Rechenberg.

Nachdem alle Kaufinformationen beim Mieter eingegangen sind, hat dieser ein Zeitfenster von zwei Monaten, in welchem er den Kauf der Wohnung schriftlich bekunden kann.

Von Rechenberg klärt auf: "Informiert der Vermieter den Mieter nicht über sein Vorkaufrecht, kann der Mieter Schadensersatz verlangen."

Sollte der Mieter die Immobilie jedoch nicht erwerben wollen, so muss er zunächst nicht um die Wohnung fürchten. Denn der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und vor allem auch Pflichten des bestehenden Mietvertrags. So kann das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf nach Verkauf der Wohnung erst nach drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Henry Ely / Redaktion finanzen.net

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