Mobiles Arbeiten vs. Homeoffice - Das sind die Unterschiede
Seit Beginn der Corona-Krise sind mobiles Arbeiten und Homeoffice für viele Arbeitnehmer nicht mehr aus dem Arbeitsalltag wegzudenken. Doch was sind die Unterschiede zwischen den beiden flexiblen Arbeitsmodellen und welche gesetzlichen Regelungen gelten?
Fast die Hälfte der Arbeitnehmer arbeitet ganz oder teilweise im Homeoffice
Die Corona-Pandemie hat bestehende Konzepte und Prozesse des Arbeitsalltags extrem verändert. Wie eine Studie des Digitalverbands Bitkom herausgefunden hat, arbeitete fast die Hälfte der Arbeitnehmer (45 Prozent) in Deutschland Ende 2020 ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice. Und auch in Zukunft dürften viele Unternehmen flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten oder Homeoffice beibehalten. Dabei bedeuten die oft synonym verwendeten Begriffe "Homeoffice" und "mobiles Arbeiten" keinesfalls das Gleiche und können daher nicht als äquivalente Arbeitsmodelle angesehen werden.
Das bedeutet "Homeoffice"
Im Rahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sind Arbeitgeber seit dem 27. Januar 2021 dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit des Homeoffice anzubieten, sofern dem keine innerbetrieblichen Gründe entgegenstehen.
Unter dem Begriff Homeoffice, der in der Fachsprache auch als Telearbeit bekannt ist, versteht man die Arbeit an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens - typischerweise in den eigenen Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. In Paragraph 2, Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung wird der Begriff genau definiert: "Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat", heißt es in der Verordnung.
Weiterhin müssen bei dieser Arbeitsform einige Bedingungen erfüllt sein, wie sie in der gesetzlichen Definition bestimmt sind. So gilt ein Arbeitsplatz im Homeoffice offiziell erst als "eingerichtet", wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rahmenbedingen für die Heimarbeit schriftlich festgehalten haben. Auch muss der Arbeitgeber nach Gesetz für die nötige Infrastruktur durch passende Büroausstattung, Arbeits- und Kommunikationsmittel sorgen. Denn nach geltendem Recht muss das Homeoffice den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügen wie der Arbeitsplatz im Unternehmen.
Das bedeutet "mobiles Arbeiten"
Im Gegensatz zur Telearbeit unterscheidet sich das sogenannte mobile Arbeiten (Mobile Office) durch die flexible Wahl des Arbeitsplatzes außerhalb des Büros. Denn während Mitarbeiter im Homeoffice an ihre privaten Räumlichkeiten zu Hause gebunden sind, sind bei mobiler Arbeit auch andere Orte für die Arbeitserbringung denkbar. Wie das Bundesministerium für Arbeit schreibt, ist dabei lediglich von Bedeutung, dass die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers sichergestellt ist. So kann der Ort für die Arbeitsleistung typischerweise vom Arbeitnehmer selbst gewählt und diese an wechselnden Orten wie Hotel, Zug oder Café erbracht werden. Die Arbeit muss - im Kontrast zum Homeoffice - also nicht notwendigerweise zu Hause stattfinden. Weiterhin kann ein fester, mit dem Arbeitgeber vereinbarter Ort bei der mobilen Arbeit als Arbeitsplatz des Mitarbeiters dienen, beispielsweise auch das Homeoffice.
Gesetzliche Unterschiede: Homeoffice vs. mobiles Arbeiten
Beide Arbeitsformen unterliegen gesetzlichen Regelungen, die sich in ihrer Ausführung jedoch in einigen Punkten unterscheiden:
So gelten für das Homeoffice die gleichen Arbeitsschutzstandards wie für den klassischen Büroarbeitsplatz, erklärt die Haufe Group. Weiterhin greift bei der Telearbeit die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), falls der Arbeitgeber zuständig für die Einrichtung des Arbeitsplatzes gewesen ist. So bleibt der Arbeitgeber stets verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz, heißt es im Haufe-Bericht. Sowohl für die Umsetzung der Arbeitsschutzstandards als auch für die Übernahme der anfallenden Kosten ist der Arbeitgeber im Homeoffice verantwortlich.
Anders sieht es im Mobile Office aus. Denn im Gegensatz zur Telearbeit, können Arbeitgeber bei der mobilen Arbeit nur schwer nachvollziehen, ob alle vom Arbeitnehmer gewählten Arbeitsplätze den Sicherheitsstandards entsprechen. So gelten an die Mobilarbeit wesentlich flexiblere Anforderungen in Bezug auf sicherheitsrechtliche Vorschriften - die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entfällt hier nach Angaben der Haufe-Redaktion. Trotzdem muss der Arbeitgeber auch bei der mobilen Arbeit sichergehen, dass der Arbeitsschutz ausreichend gewährleistet ist. Das heißt, psychische und physische Gefahren für den Mitarbeiter müssen beim mobilen Arbeitsplatz ebenfalls ausgeschlossen werden. Vorschriften des Arbeitsschutzes wie die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung des Arbeitnehmers und die Betriebssicherheitsverordnung sind daher auch beim Mobile Office unbedingt zu beachten, heißt es im Bericht.
Gleiche Vorgaben bezüglich Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz
Prinzipiell sind Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz für beide Arbeitsformen bindend, betont das Bundesministerium für Arbeit. "Umso wichtiger ist es anzuerkennen, dass Regeln des Arbeitsschutzes bei mobiler Arbeit und im Homeoffice genauso gelten wie im Büro", heißt es in einem Schreiben des Ministeriums. Wie Rechtsanwältin Ulrike Schmidt-Fleischer von "Anwalt.de" schreibt, ist der Arbeitgeber auch bei den flexiblen Arbeitsmodellen der Sicherheitsbeauftragte gegenüber seinen Mitarbeitern: "Der Unternehmer ist uneingeschränkt für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zuständig, egal, ob diese im Betrieb tätig sind, von Zuhause oder von anderswo aus arbeiten", schreibt die Anwältin in einem Artikel. Auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, die ausreichende Pausen und die Beachtung der Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten sollen, sind uneingeschränkt gültig.
Pauline Breitner / Redaktion finanzen.net
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