Versicherungstipp: Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden fälschlicherweise oftmals synonym verwendet, obwohl sie eigentlich unterschiedliche Dinge bezeichnen. Die Unterscheidung ist im Krankheitsfall ausschlaggebend.
Berufsunfähigkeit ungleich Arbeitsunfähigkeit
Während Berufsunfähigkeit (BU) und Arbeitsunfähigkeit (AU) umgangssprachlich synonym verwendet werden, beschreiben die beiden Begriffe völlig unterschiedliche Situationen. Personen, die arbeitsunfähig sind, können vorübergehend ihre beruflichen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Dabei ist entscheidend, dass die Arbeitsunfähigkeit einen vorübergehenden Zustand beschreibt und die Aussicht auf Besserung und die Rückkehr in den Beruf impliziert. Beispielsweise wird eine Person im Falle eines viralen Infektes oder eines Knochenbruches durch einen Arzt temporär krankgeschrieben, was mit einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit einhergeht.
Die Situation der Berufsunfähigkeit hingegen beschreibt einen Dauerzustand. Als berufsunfähig gelten Personen, welche voraussichtlich dauerhaft ihrem letzten Beruf nicht mehr nachgehen können, beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung. Ein ärztliches Gutachten entscheidet dann über die Berufsunfähigkeit einer Person.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Rente im Fall der Fälle
Sollte eine Berufsunfähigkeit attestiert werden und eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein, so zahlt diese versicherten Personen eine Rente, sofern Betroffene mindestens die Hälfte ihrer Leistungsfähigkeit verloren haben. Personen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung haben lediglich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Absicherung über die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall sechs Wochen lang ihr normales Gehalt. Falls die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, welches maximal 70 Prozent des Bruttogehaltes beträgt und den Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Kalendertag nicht überschreitet. Der Anspruch auf Krankengeld ist auf einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt und reduziert sich um den sechswöchigen Zeitraum der Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Personen in der privaten Krankenversicherung haben im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld und sollten den Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung in Erwägung ziehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel
Personen, welche sich zusätzlich gegen Arbeitsunfähigkeit absichern wollen, haben die Möglichkeit, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung um eine sogenannte AU-Klausel zu erweitern. Dank einer solchen AU-Klausel erhalten Versicherte Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel zahlt im Falle einer mindestens viermonatigen Arbeitsunfähigkeit rückwirkend, um die Einkommenslücke zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und der Wiederaufnahme der Beschäftigung zu schließen.
Redaktion finanzen.net
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