Verbraucherschutz

Großer Unterschied: Sollte bei beschädigter Ware eher Garantie oder Gewährleistung genutzt werden?

08.03.24 23:00 Uhr

Garantie oder Gewährleistung - warum es so wichtig ist, den Unterschied zu kennen | finanzen.net

Ob man Garantie oder Gewährleistung nutzt, wenn nach dem Kauf etwas mit dem Produkt nicht stimmt, ist vielen Verbrauchern nicht wichtig - solange das Gerät am Ende funktioniert oder Kosten für die Reparatur übernommen werden. Dabei gibt es rechtlich große Unterschiede, die man kennen sollte.

Das Gewährleistungsrecht ist gesetzlich im BGB geregelt

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt auf ihrer Website in kurzen Worten, was Garantie und Gewährleistung sind: "Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen." Die Regelungen zur Gewährleistung gelten also immer und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, während der Verkäufer bei Garantieversprechen freie Hand hat. Iwona Husemann ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und erklärt gegenüber dem aktiv-Magazin ergänzend: "Der Anspruch auf Gewährleistung besteht immer, egal, ob es zusätzlich eine Garantie gibt oder nicht."

Das ist aus Verbraucherschutzgründen auch gut so, denn während viele Unternehmen - oft zu einem Aufpreis - besonders umfangreiche Garantieverträge anbieten, haben Verbraucher mit dem Recht auf Gewährleistung auch bei weniger entgegenkommenden Händlern immer eine Absicherung.

Das Produkt muss schon bei der Lieferung beschädigt gewesen sein

Bei der Gewährleistung, so erklärt es die Verbraucherzentrale Niedersachsen, haben Verbraucher bis zu zwei Jahre lang das Recht auf Reparatur oder Ersatz oder, sollte das Produkt neu nicht mehr verfügbar sein, eine Erstattung der Kosten. Dabei wird im ersten Jahr nach Lieferung des Produkts automatisch angenommen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag. Im zweiten Jahr nach der Lieferung muss der Verbraucher dies selbst beweisen. Verbraucher dürfen grundsätzlich selbst zwischen Reparatur und neuem Produkt wählen. Wichtig ist: Sollten Verbraucher von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, muss der Verkäufer alle Kosten übernehmen. Dazu gehören auch Versand- oder Materialkosten.

Im Einzelfall unbedingt genau den Garantievertrag lesen

Wenn es im Einzelfall darum geht, sich zu entscheiden, ob man Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmt, rät die Verbraucherzentrale Niedersachen: "Achtung, will der Händler nur ‘aus Kulanz’ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur wird es dann schwierig, weitere Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine ‘Kulanzlösung’ nicht akzeptieren." Andererseits bieten viele Verkäufer eben auch sehr gute Garantieverträge an, die möglicherweise sogar mehr bieten als das Gewährleistungsrecht. Deswegen sollte man unbedingt vor dem Kauf und vor dem Reklamieren genau im Vertrag nachlesen, welche Bedingungen im Einzelfall gelten.

Redaktion finanzen.net

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