Wie eine Privatinsolvenz abläuft und was die Voraussetzungen sind
Einige Menschen werden aufgrund von Unglücksfällen oder jahrelanger Verschuldung zahlungsunfähig. Um wieder aus der Schuldenfalle herauszukommen, ist der einzige Ausweg oft der Weg in die Privatinsolvenz.
Voraussetzungen
Um eine Privatinsolvenz, offiziell Verbraucherinsolvenz, anmelden zu können, müssen Antragsteller einige Bedingungen erfüllen. Es muss sich aus juristischer Sicht um eine natürliche Person handeln, also um eine Privatperson und kein Unternehmen. Des Weiteren muss die Person zahlungsunfähig sein, sie kann also ihre Lebenserhaltungskosten und die Schuldzahlungen nicht mehr decken. Dies kann schneller passieren als gedacht, denn die monatliche Rate fürs Auto und das Haus können schnell unbezahlbar werden, wenn ein Arbeitnehmer unvorhergesehen seinen Job verliert oder aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig wird. Ist das gesamte Vermögen dann aufgebraucht und die Person kann ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen, spricht man von Überschuldung. Um in diesem Fall die Privatinsolvenz anmelden zu können, müssen Betroffene eine Bescheinigung über eine außergerichtlich gescheiterte Einigung mit den Gläubigern vorlegen.
Gläubiger um außergerichtliche Einigung ersuchen
Um an diese Bescheinigung zu gelangen, muss der Schuldner sich professionelle Hilfe suchen. Es gibt nur bestimmte Berufsgruppen, die dazu befugt sind, Menschen auf dem Weg ihrer Insolvenz zu beraten und diese Dokumente auszustellen. Befähigte Anlaufstellen sind Rechtsanwälte, Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater, Notare, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer. Nach der Konsultierung wird der Berater mit dem Schuldner seine gesamten Finanzen durchgehen und eine Liste aller Gläubiger inklusive der Schuldbeträge aufstellen. Darauf folgt ein Finanzierungsplan für die Rückzahlung aller Schuldbeträge, der den Gläubigern vorgeschlagen wird. Lehnen diese die Ratenzahlung ab, erhält der Schuldner von seinem Berater die benötigte Bescheinigung und kann Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmelden.
Zusammen mit Schuldnerberater Privatinsolvenz anmelden
Um sich für die Privatinsolvenz anzumelden, müssen umfangreiche Unterlagen ausgefüllt werden. Auch hier bietet es sich deshalb an, auf die Hilfe des Schuldnerberaters zurückzugreifen, um Formulare wie ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht und ein Schuldbereinigungsplan einzureichen.
Das Einhalten der Wohlverhaltensphase
Gestattet das Gericht die Privatinsolvenz, bekommt der Schuldner einen Treuhänder an die Seite gestellt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert nun in der Regel sechs Jahre, in denen der Schuldner eine Wohlverhaltensphase einhalten muss. Der Treuhänder wird in dieser Zeit so viele verpfändbare Gegenstände wie nur möglich verpfänden und die Erträge an die Gläubiger auszahlen. Ausgenommen davon sind das Auto, das der Schuldner braucht, um zur Arbeit zu fahren oder der Ehering. Hinzu kommt, dass der Treuhänder ausrechnet, wie viel Geld der Schuldner benötigt, um seine Existenz zu sichern. Hat der Schuldner Kinder, werden auch deren Unterhaltskosten einkalkuliert. Alles, was über diesen Betrag hinaus geht, wird sechs Jahre lang verwendet, um die Schulden abzubezahlen. Damit der Mindestsatz gewährleistet werden kann, muss ein Pfändungsschutzkonto beim Kreditinstitut beantragt werden.
Die Restschuldbefreiung
Hält der Schuldner sich während der Wohlverhaltensphase an alle Auflagen und verschuldet sich nicht weiter, greift nach Ablauf der sechs Jahre die sogenannte Restschuldbefreiung und er wird schuldenfrei. Dabei ist es unerheblich, in welcher Höhe der Schuldner seine Schulden letztendlich begleichen konnte, er wird von der gesamten Restsumme befreit. Dies ermöglicht es dem Schuldner, erfolgreich in ein schuldenfreies Leben zu starten.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Devin_Pavel / Shutterstock.com