Steuerfehler, die Privatanleger jedes Jahr Geld kosten

Das Thema Steuern ist für viele Anleger ähnlich attraktiv wie eine Wurzelbehandlung - man schiebt es so lange auf, bis es wehtut. Doch während an der Börse hart um jedes Prozent Rendite gekämpft wird, verschenken viele Investoren durch einfache Formularfehler oder versäumte Fristen einen erheblichen Teil ihrer Gewinne direkt an den Fiskus.
Die Krux mit den verteilten Freibeträgen
Ein häufiges Versäumnis beginnt bereits bei der Verwaltung des Sparerpauschbetrags. Der Staat gewährt jedem Single 1.000 Euro und Verheirateten 2.000 Euro an steuerfreien Kapitalerträgen. Die Tücke liegt jedoch in der modernen Depot-Vielfalt: Viele Anleger nutzen heute mehrere Broker gleichzeitig, verteilen ihre Freistellungsaufträge aber oft nach dem Zufallsprinzip oder schlichtem Bauchgefühl. Dies führt in der Praxis dazu, dass bei einer Bank bereits Steuern auf Dividenden abgeführt werden, während bei einem anderen Institut ein großer Teil des dort hinterlegten Freibetrags ungenutzt verpufft. Um dieses Geld nicht zu verschenken, sollte man idealerweise zu Beginn jedes Jahres die erwarteten Ausschüttungen überschlagen und die Aufträge entsprechend anpassen. Wer diesen Aufwand scheut, muss den Umweg über die Steuererklärung gehen, um sich die zu viel gezahlten Beträge mühsam zurückzuholen.
Die unsichtbare Mauer zwischen den Verlusttöpfen
Ein weitaus teurerer Fehler betrifft die Verrechnung von Verlusten, insbesondere wenn Depots bei unterschiedlichen Banken geführt werden. Das deutsche Steuerrecht erlaubt es zwar, Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen zu verrechnen, doch die Banken tun dies vollautomatisch nur innerhalb des eigenen Hauses. Wer also bei einem Broker Gewinne realisiert und bei einem anderen Verluste einfährt, zahlt auf der einen Seite Steuern, während auf der anderen Seite ein "Verlusttopf" ungenutzt stehen bleibt. Um diese Welten zusammenzuführen, verlangt der Fiskus Eigeninitiative: Anleger müssen, wie der Steuerring darlegt, bis zum 15. Dezember eines Jahres eine formelle Verlustbescheinigung bei ihrer Bank beantragen. Nur mit diesem Dokument lassen sich die Verluste in der Anlage KAP der Steuererklärung bankübergreifend geltend machen. Wer diese Frist verpasst, kann die Verluste zwar in das nächste Jahr vortragen, verschenkt aber wertvolle Liquidität im Hier und Jetzt.
Die Falle der doppelten Besteuerung bei Auslandsaktien
Wer international investiert, zahlt oft doppelt Steuern: Erst behält das Herkunftsland der Aktie die nationale Quellensteuer ein, dann greift der deutsche Fiskus zu. Da Deutschland gemäß Doppelbesteuerungsabkommen meist nur 15 Prozent der ausländischen Steuer pauschal anrechnet, bleibt bei beliebten Ländern wie der Schweiz mit 35 Prozent Steuer oder Österreich mit 27,5 Prozent Steuer eine schmerzhafte Lücke von bis zu zwanzig Prozentpunkten hängen.
Wie der Bund der Steuerzahler e. V. betont, wird diese Differenz nicht automatisch erstattet, sondern erfordert Eigeninitiative. Anleger müssen sich entscheiden, ob sie ihre Depotbank gegen Gebühren mit der Rückforderung beauftragen oder das Verfahren in Eigenregie bestreiten. Wer selbst aktiv wird, benötigt neben den ausländischen Formularen zwingend eine vom Finanzamt abgestempelte Ansässigkeitsbescheinigung sowie einen sogenannten Tax Voucher der Bank. Besonders tückisch sind die Gebühren bei der Rückzahlung in Fremdwährungen, die kleine Erstattungsbeträge schnell aufzehren können. Ein Blick auf die Dividendenabrechnung unter dem Stichwort erstattungsfähig verrät jedoch schnell, ob sich der bürokratische Aufwand lohnt, um die persönliche Netto-Rendite langfristig zu sichern.
Wenn die Pauschale zum Nachteil wird
Ein oft übersehener Hebel ist die sogenannte Günstigerprüfung. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag ist als pauschale Abgeltung gedacht, doch sie ist kein Gesetz für alle Lebenslagen. Vor allem Studenten, Rentner oder Anleger mit geringerem Einkommen zahlen oft zu viel. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz nämlich unter der Marke von 25 Prozent, kann man durch ein einfaches Kreuz in der Steuererklärung verlangen, dass die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden. Das Finanzamt erstattet dann die zu viel gezahlte Differenz. Wer dieses Kreuz vergisst, akzeptiert freiwillig eine Steuerbelastung, die über der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt.
Markus Maier, Redaktion finanzen.net
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