Steuern sparen

Immobilie geerbt: Erbschaftssteuer sparen und selbst einziehen

17.04.24 03:45 Uhr

Steuerfrei ins Eigenheim: So gestaltest du die Erbschaft clever und profitierst | finanzen.net

Verstirbt ein Erblasser, dann geht mit seinem Tod das Vermögen auf andere Personen über. Dabei wird eine Erbschaftssteuer auf das vererbte Vermögen erhoben. Wer dabei die Steuer in welcher Höhe zahlen muss, das hängt von den individuellen Umständen ab.

Erbschaftssteuer: Verwandtschaftsgrad ist entscheidend

Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Ob also eine Steuer fällig wird, hängt ganz von der individuellen Situation ab. Der Finanztip-Experte Jörg Leine erklärt auf finanztip.de, welche Faktoren eine Rolle spielen.

Die Freibeträge reichen von 20.000 bis zu 500.000 Euro, erklärt Leine, in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad. Empfängt man also ein Erbe, dann sollte man zunächst in der Tabelle zur Erbschaftssteuer überprüfen, welcher Steuerklasse man angehört und wie hoch der einem zustehende Freibetrag ist. Sollte das Erbe über dem Freibetrag liegen, wird nur der Betrag versteuert, der über diesem Freibetrag liegt.

Die Steuerklasse entspricht allerdings nicht der gewohnten Steuerklasse bei der Einkommenssteuer, sondern bemisst sich aus dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Empfänger.

Das Erbe wird zum Hauptwohnsitz - so fällt keine Erbschaftssteuer an

Das Ratgeber-Portal haus.de erklärt, dass fast jeder zweite Immobilienbesitzer in Deutschland sein Haus, die Wohnung oder das Grundstück vererbt. So würden etwa 430.000 Immobilien jährlich den Besitzer wechseln. Eine ganze Menge, da sollte man sich über die damit verbundenen Pflichten bewusst sein. Im Falle der vererbten Immobilien sind dies meist Steuern und weitere Kosten, erklärt Noelani Waldenmaier in ihrem Artikel auf haus.de.

Ehegatten und Kinder, ergänzt Waldenmaier, könnten das Haus vom Erblasser unter gewissen Umständen steuerfrei erben. Die Steuerbefreiung sei aber damit verbunden, dass der Erblasser bis zu seinem Tod in der entsprechenden Immobilie gewohnt haben muss. Verstirbt der Hauseigentümer in einem Pflegeheim, was im Alter durchaus des Öfteren vorkommen kann, dann gilt sein letzter Wohnsitz im eigenen Haus trotzdem als Familienheim.

Zudem müssen die Erben, so wird es im Artikel weiter beschrieben, die geerbte Immobilie für mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz nutzen. Ist dies nicht der Fall, weil man etwa doch früher auszieht, dann müsse die Erbschaftssteuer nachgezahlt werden, erklärt Waldenmaier.

Vorsicht: Die Zeit drängt

Das Finanzamt gibt den Erben der Immobilie im Regelfall sechs Monate Zeit, um die Immobilie zu beziehen. Ausnahmefälle könne es geben, ergänzt Waldenmaier, etwa wenn Sanierungsarbeiten anfallen. Auch dann müssten die Handwerksfirmen zügig kontaktiert werden, anderenfalls spreche man von Gesetzes wegen vom schuldhaften Zögern.

Möchte man die Immobilie allerdings verkaufen, dann muss man besonders die Spekulationssteuer beachten. Wurde die Immobilie nämlich vor über zehn Jahren vom Erblasser erworben, so beschreibt es ein Artikel auf hausgold.de, dann muss keine Spekulationssteuer gezahlt werden. Ist die Zeit noch nicht verstrichen, dann fällt diese beim Verkauf an. Entsprechend müssen Erben, bei denen der Erblasser diese Frist bereits erfüllt hat, diese Steuer nicht zahlen.

Redaktion finanzen.net

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