Eigenheim und Steuererklärung: So können Selbstnutzer Steuern sparen
Eigenheimbesitzer, die ihr Zuhause selbst nutzen, können durch sorgfältige Planung und Dokumentation ihrer Ausgaben erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Obwohl die staatliche Eigenheimzulage seit 2005 nicht mehr verfügbar ist, gibt es nach wie vor verschiedene Möglichkeiten, um Kosten steuerlich geltend zu machen.
Handwerkerkosten in Steuererklärung
Eine der bekanntesten Möglichkeiten, Steuern zu sparen, sind Handwerkerleistungen. Dies umfasst eine Vielzahl von Arbeiten, wie etwa:
• Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an Dach und Fassade
• Wartung und Modernisierung der Heizungsanlage
• Austausch und Reparatur von Fenstern und Türen
• Modernisierung von Küche und Bad
Der Fiskus erkennt 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr an. Wichtig ist, dass die Arbeiten im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Rechnungen müssen per Überweisung bezahlt werden, da Barzahlungen nicht anerkannt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen in Steuer angeben
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Tätigkeiten wie:
• Reinigung des Haushalts
• Gartenpflege, einschließlich Rasenmähen und Heckenschnitt
• Kinderbetreuung
• Schneeräumen im Winter
Hier erkennt das Finanzamt ebenfalls 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, an. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Höchstgrenze 510 Euro pro Jahr. Auch hier ist es wichtig, die Rechnungen per Überweisung zu begleichen.
Energetische Gebäudesanierung bringt Steuerersparnis
Für energetische Sanierungen gibt es seit dem Klimaschutzprogramm 2020 zusätzliche Steuererleichterungen. Absetzbar sind Maßnahmen wie:
• Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
• Austausch von Fenstern und Außentüren
• Einbau von Lüftungsanlagen
• Erneuerung der Heizungsanlage
Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist. Über einen Zeitraum von drei Jahren können 20 Prozent der Sanierungskosten abgesetzt werden, maximal jedoch 40.000 Euro. Im ersten und zweiten Jahr können jeweils sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent der Kosten geltend gemacht werden.
Modernisierung denkmalgeschützter Immobilien
Besondere steuerliche Vorteile bieten Modernisierungen an denkmalgeschützten Immobilien. Hier können Eigentümer 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren linear absetzen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen dem Erhalt des Denkmals dienen und für dessen Nutzung notwendig sind.
Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
Wenn Eigentümer ein Arbeitszimmer in ihrer selbst genutzten Immobilie haben, können auch hierfür bestimmte Kosten abgesetzt werden, vorausgesetzt, es handelt sich um den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit oder es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Maximal können bis zu 1.250 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten gehören:
• Ausstattung des Zimmers (z.B. Lampen, Teppiche)
• Reinigungskosten, sofern diese nicht von Haushaltsmitgliedern durchgeführt werden
• anteilige Kosten für Strom, Heizung und Wasser
Grunderwerbsteuer in Steuererklärung nicht vergessen
Die Grunderwerbsteuer kann in bestimmten Fällen reduziert werden. Beispielsweise bei einem Verkauf innerhalb der Familie oder bei der Übernahme von beweglichen Gütern, die im Kaufvertrag separat aufgeführt sind, wie etwa Einbauküchen oder Gartengeräte.
Redaktion finanzen.net
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