Schritt in die Selbstständigkeit: Für wen sich ein Kleingewerbe wirklich lohnt
Als ersten Schritt in Richtung Unternehmertum eröffnen viele Gründer zunächst ein Kleingewerbe, denn es ist die einfachste Art, um sich selbstständig zu machen. Doch für wen lohnt sich das überhaupt?
Prinzipiell kann in Deutschland jeder ein Kleingewerbe gründen. Egal ob als Zusatzverdienst zum Hauptberuf, Nebenverdienst für Studenten oder zum Start in die Vollzeit-Selbstständigkeit - mit einem Kleingewerbe ist es möglich, ohne Startkapital ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Weniger Vorschriften und Pflichten
Zwar ist der Betreiber eines Kleingewerbes in rechtlicher Hinsicht ein Unternehmer, den Status eines Kaufmannes hat er jedoch nicht inne, wie das Gewerbeportal "Gewerbe anmelden" berichtet. Aus diesem Grund ist er auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und darf seine Gewinne im Rahmen einer normalen Steuererklärung versteuern. Außerdem kann er sich, im Gegensatz zu kaufmännischen Unternehmen, von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Hierfür müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt werden, über die der Blog "Selbstständig machen" aufklärt: Der Umsatz des Betriebs darf im vergangenen Kalenderjahr einen Bruttowert von 22.000 Euro nicht überschritten haben und muss im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleiben. Im Zuge einer erfolgreichen Befreiung entfällt bei der Rechnungsstellung die Erhebung der Umsatzsteuer, sodass ein Kleingewerbetreibender seine Waren in der Regel zu einem günstigeren Preis anbieten oder mehr Gewinn erzielen kann. Eine unumgehbare Pflicht ist allerdings die Anmeldung beim Gewerbeamt, so "Gewerbe anmelden" weiter.
Wer also erst einmal als Einzelperson starten will und mit einer möglichst geringen finanziellen Belastung seine Geschäftsidee testen möchte, kann mit einer Kleingründung den ersten Schritt wagen. Dennoch sollte man sich vorher über alle Eventualitäten gründlich informieren. Ansprechpartner können Gewerbeämter, die Handelskammer oder die Agentur für Arbeit sein.
Auf die Geschäftsidee kommt es an
Für eine Gründung in technischen Bereichen mit hohen Anfangsinvestitionen kann es jedoch sinnvoller sein, die Kleingewerberegelung nicht in Anspruch zu nehmen, wie "Selbstständig machen" rät. Denn hohe Investitionen für technische Geräte wie Computer oder Software-Lösungen können schnell zu einer hohen Belastung führen. Diese Investitionen schlagen mit mehreren Tausend Euro zu Buche, entsprechend hoch fällt dann die Umsatzsteuer beim Erwerb aus. Diese kann bei Verzicht auf eine Befreiung als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Auch wer überwiegend an geschäftliche Kunden verkaufen will, stellt sich mit der Umsatzsteuerpflicht oft besser als bei der Kleingewerberegelung. Denn beim Einkauf der Waren sind Gründer dann grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Damit können die Nettopreise als Kalkulationsgrundlage genommen werden - die Verkaufspreise verringern sich dementsprechend. Die Umsatzsteuer stellt dann lediglich einen durchlaufenden Posten dar.
Wer über die Gründung eines Kleingewerbes nachdenkt, sollte sich im Klaren sein, dass diese Entscheidung für mindestens fünf Jahre ihre Gültigkeit behält. Außerdem haften Kleingewerbetreibende mit ihrem Privatvermögen, warnt der Versicherungsvermittler "Finanzchef24".
Redaktion finanzen.net
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