Das gilt und droht beim Überfahren einer gelben Ampel
Was droht beim Überfahren einer gelben Ampel? Darf man überhaupt fahren und wann muss man anhalten?
Kann ich bei Gelb geblitzt werden?
"Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten", so §37 StVO. Mit anderen Worten: Man kann bei Gelb selbst nicht geblitzt werden, muss aber, insofern es nicht andere gefährdet, anhalten und auf das nächste Verkehrszeichen warten. Oftmals springt die Ampel jedoch ohne Vorwarnung von Grün auf Gelb und dann ist anhalten ohne Vollbremsung kaum möglich, was zu einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmer hinter einem werden kann. Deshalb darf man in solchen Fällen die gelbe Ampel überfahren und deswegen sind Blitzer auch so eingestellt, dass diese nicht bei Gelb auslösen.
Wann droht ein Bußgeld?
Bei einer gelben Ampel, die man gerne mal überfährt, kann trotzdem ein Bußgeld drohen. War ein gefahrloses Anhalten nämlich möglich, so wird man mit einer Strafe von zehn Euro belegt, so der deutsche Bußgeldkatalog. Gut orientieren kann man sich daher selbst, wenn man die Dauer der Gelbphasen kennt, welche innerorts in der Regel bei drei Sekunden bzw. außerorts bei fünf Sekunden liegen. Schaltet die Ampel aber schon auf Rot und man fährt trotzdem weiter, kann es saftige Strafen hageln.
Ampel auf Rot
Ist die Ampel rot, bevor man sie überfahren hat, ist schonmal mindestens ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drin. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen eine Sekunde rot und länger als eine Sekunde rot - also die Frage, ob die rote Ampel mit der Absicht, eigentlich bei Gelb zu überqueren, überfahren wurde oder ob man über eine "stehende" rote Ampel fuhr. Für den zweiten Fall gibt es dann zwei Punkte und ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, je nachdem ob man dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Gerade in der Probezeit bedeutet das Überfahren eines Haltesignals aber immer noch zusätzlich Aufbauseminar, zwei Jahre länger Probezeit und höhere Strafen.
Was gilt für andere Verkehrsteilnehmer?
Für Fußgänger und Radfahrer gelten laut Bußgeldkatalog dieselben Regeln, auch wenn denen das nicht immer ganz bewusst ist. Eine rote Ampel kostet einen Fußgänger bis zu zehn, einen Radfahrer bis zu 180 Euro und vor allem müssen Letztere mit einem Punkt rechnen.
Johann N. Werther / Redaktion finanzen.net
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