Rentenantrag

Die Rente beantragen: Diese Fristen und Dokumente sind wichtig

24.03.22 22:10 Uhr

Die Rente beantragen: Diese Fristen und Dokumente sind wichtig | finanzen.net

Die Rente sollte frühzeitig vorbereitet und mit einigem Vorlauf beantragt werden: Wissenswertes zum Beantragen der Altersrente.

Diese Rentenarten gibt es

Um eine Rente ausbezahlt zu bekommen, muss man diese zunächst offiziell beantragen. Unterschieden wird zwischen Altersrenten, Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Waisenrenten, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Beim Rentenantrag muss der Antragsteller angeben, für welche Rente er oder sie sich bewirbt. Die Altersrente kann ab einem gesetzlich festgelegten Alter begonnen werden, während die Hinterbliebenenrente wie die Witwen- und Waisenrente mit dem Tod des Partners oder eines Elternteils zusammenhängt. Die Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn man aus gesundheitlichen oder privaten Gründen vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht. Sie geht mit einer verminderten Rentenhöhe zwischen 0,3 Prozent und 14,4 Prozent des regulären Altersrentengehalts einher.

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Das Beantragen der Altersrente

Ist ein Arbeitnehmer gesetzlich versichert, ist die Deutsche Rentenversicherung für jedwedes Rentenanliegen zuständig. Die Altersrente kann nach den neuen Regelungen für Geburtsjahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren begonnen werden. Um die Rente zu beantragen, können Antragsteller sich zunächst an die Rentenberatung wenden. Diese füllen den Antrag oftmals gemeinsam mit dem zukünftigen Rentner aus. Außerdem kann die Rente inzwischen auch online beantragt werden.

Diese Fristen müssen beachtet werden

Bei einem Rentenantrag gibt es einige Fristen zu beachten. Prinzipiell sollte der Antrag auf Altersrente drei Monate vor dem gewünschten Renteneintrittsalter gestellt werden. Das Antragsdatum wird bei der Deutschen Rentenversicherung auf den Tag datiert, an dem der Antrag per Post oder online zugestellt wurde und nicht an dem Tag, an dem der Brief abgeschickt wurde. Die drei Monate Vorlauf sind wichtig, damit die Rentenversicherung alle nötigen zusätzlichen Informationen von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber einholen kann.

Sollte das Datum zum Beantragen der Altersrente verpasst werden, ist das zunächst einmal nicht schlimm. Denn die Rente wird rückwirkend für maximal drei Monate ab dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters ausbezahlt.

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Diese Dokumente werden für den Altersrentenantrag benötigt

Für den Altersrentenantrag sollten einige Dokumente bereitgehalten werden. Dazu zählen der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument, die Rentenversicherungsnummer, die auf dem Sozialversicherungsausweis zu finden ist, die Versicherungsnummer und Adresse der Krankenversicherung, Kontodaten wie die IBAN und BIC, die Steueridentifikationsnummer und Nachweise über die letzten, etwaig erhaltenen Sozialleistungen. Außerdem muss der Antragsteller die Geburtsurkunden seiner Kinder vorweisen und Ausbildungen wie eine Berufsausbildung oder ein Studium belegen können. Sollten einige Zeitperioden fehlen, kann er bei der Versicherung Angaben zu fehlenden Versicherungszeiten aufgrund von Auslandsaufenthalten, Arbeitslosigkeit oder Krankheit machen. Sollte der zukünftige Rentner in einem anderen Land in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann geprüft werden, ob dies in Deutschland anerkannt und übertragen wird. Diese Nachweise über die fehlenden Versicherungszeiten müssen im Original vorhanden sein. Beamte müssen ihre Beamtenzeit mit ihrem Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle nachweisen und Schwerbehinderte einen Schwerbehindertenausweis bereithalten.

Wissenswertes: Versicherungsverlauf und Rentenkonto

Bevor die Rente letztendlich beantragt wird, sollte der Rentenantragssteller über den Versicherungsverlauf und sein Rentenkonto Bescheid wissen, schreibt der Sozialverband VdK. In diesem persönlichen Rentenkonto sind alle rentenrelevanten Zeiten dokumentiert, in denen der zukünftige Rentner in die Rentenkasse einbezahlt hat. Dazu gehören Berufsausbildungen oder sozialversicherungspflichtige Anstellungen. Auf Basis dieser Informationen wird die Höhe des Rentenanspruchs ermittelt. Fehlen in dem Rentenkonto einige Angaben, die die Berechnung der Rente ändern und zu einer Rentenerhöhung führen würden, kann der Rentenantragsteller diese mit den benötigten Dokumenten nachweisen und hinzufügen lassen. Deshalb gilt es, das Rentenkonto sorgfältig zu prüfen.

Mit dem Versicherungsverlauf erhält der Arbeitnehmer ab seinem 27. Lebensjahr und nach fünf Jahren Renteneinzahlung Bescheide über den momentanen Rentenstatus. Mit 43 Jahren muss der Arbeitnehmer im Rahmen eines neuen Bescheids des Versicherungsverlaufs einige Formulare zur Kontenklärung ausfüllen. Ab 55 Jahren bekommen die Arbeitnehmer alle drei Jahre einen Versicherungsverlauf zugesendet. Dieser kann allerdings auch jederzeit auf Anfrage zugeschickt werden.

Redaktion finanzen.net

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