Rente

Mütterrente: Was ist das eigentlich?

22.09.23 19:08 Uhr

Mütterrente: Ein Schritt in die Zukunft der Rentensicherheit! | finanzen.net

Die Kindererziehung nimmt viel Zeit in Anspruch. Zeit, in der Erziehungsberechtigte ohne Einkommen auskommen müssen. Fehlendes Einkommen bedeutet folglich auch weniger Beiträge auf das Rentenkonto. Was können Eltern also tun, um im Alter nicht auf der Strecke zu bleiben?

Erweiterung im Jahr 2019

Die Mütterrente trat am ersten Juli 2014 im Rahmen der Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Dabei ist die Mütterrente keine eigene Rentenart, sondern die Verlängerung der Kindererziehungszeit - für Kinder, die vor 1992 geboren wurden - auf zwei Jahre.

Seit dem ersten Januar 2019 existiert die Mütterrente II. Mit der Erweiterung wurde eine komplette Gleichstellung angestrebt - davon kann jedoch nicht wirklich die Rede sein, wie der Sozialverband VdK auf seiner Website beklagt. Dennoch wird Erziehungsberechtigten, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Sie erhalten also rund einen halben Entgeltpunkt mehr. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales profitieren davon somit rund zehn Millionen Elternteile, die bereits Rente beziehen und deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin bestätigt gegenüber der Deutschen Handwerks-Zeitung, dass die rückwirkende Berechnung der Zuschläge bereits auf allen Renten und Versicherungskonten überprüft wurde.

Aktuell erhält man also für Kinder, die vor 1992 geboren sind, 2,5 Rentenpunkte. Bei Kindern der Geburtskohorten nach 1992 sind es sogar 3 Rentenpunkte. Für den Einzelnen bedeutet das während der Kindererziehungszeit ungefähr 408 Euro Rente pro Jahr. Ist man nun neben der Kindererziehung auch noch berufstätig, werden die Kindererziehungszeiten - als Pflichtbeiträge - zusätzlich zum eigenen Betrag auf das Rentenkonto eingezahlt. Dies gilt allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2023 liegt diese bei 59.850 Euro im Jahr bzw. 4.987,50 Euro im Monat.

Die Voraussetzungen

Zunächst einmal bedeutet der Begriff "Mütterrente" nicht, dass nur Mütter einen Anspruch auf diese Leistung haben. Stattdessen sind alle Personen gemeint, die einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung der Kinder leisten, also auch Väter, Großeltern, andere Verwandte oder Adoptiveltern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Mütterrente lediglich bei Müttern automatisch auf dem Konto landet. Väter beispielweise müssen Anspruch erheben. Hierfür benötigt es eine ausdrückliche Einverständniserklärung der Mutter, da diese für den angegebenen Zeitraum auf eigene gegebenenfalls aus der Kindererziehung resultierende Rentenansprüche verzichtet.

Wird ein Anspruch gestellt, gibt es einige Punkte zu beachten. So sollte der Antragsteller während der Erziehungszeit noch keine Rente bezogen haben, Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sein oder bereits fünf Rentenpunkte gesammelt haben.

Redaktion finanzen.net

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