Gefälschte Produkte im Urlaub gekauft: Welche Strafe droht beim Zoll?
Viele Urlauber kennen es: An der Strandpromenade im Ferienort werden sonst so teure Markenprodukte zu verdächtig günstigen Preisen angeboten. Wie man Fälschungen erkennt, ob diese mitunter sogar gefährlich sein können und was Sie beim Zoll beachten müssen.
Woran erkennt man eine Fälschung?
Produkte, die bewusst und zum Verwechseln ähnlich nachgeahmt wurden, lassen sich in zwei unterschiedliche Kategorien einordnen, nämlich Plagiate und Fälschungen. Während bei Plagiaten der Markenname geringfügig geändert wurde und es die Produkte in der Form beim Originalhersteller gar nicht gibt, haben Fälschungen eine identische Verpackung und tragen den korrekten Markennamen, Inhalt und Verpackung sind jedoch minderwertig. Woran erkenne ich jedoch nachgeahmte Produkte? Wie der MDR rät, sollte man auf keinen Fall Artikel kaufen, bei denen der Preis "zu schön ist um wahr zu sein". Darüber hinaus sollte man bei einem eher realistischen Preis die Verarbeitung genau überprüfen, da oft der Markenname bewusst falsch geschrieben ist. Einen Hinweis auf die Echtheit gibt das Beiliegen von Bedienungsanleitung, Garantieschein oder Gütesiegel.
Jens Ahland vom Hauptzollamt Köln rät im Urlaubsland zu einem schnellen Preisvergleich mit dem Smartphone im Internet, wie er aktiv-online gegenüber mitteilte. "Außerdem sollte man die Produkte ganz genau prüfen: Sind bei Schuhen beispielsweise die Nähte geklebt und nicht genäht? Riechen Textilien streng nach Chemikalien? Dann besser: Finger weg!", fügt Ahland hinzu.
Riesiger Schaden durch Markenpiraterie
Laut dem MDR stellt der Zoll der EU jährlich 100 Millionen Billigkopien sicher - und da sind nur die offiziell gelisteten Fälle mit eingerechnet. Unangefochtener Spitzenreiter im Kopieren von Produkten ist China. Der dadurch entstehende Schaden ist gigantisch: Allein in Deutschland haben die Hersteller pro Jahr 30 Milliarden Euro Verlust durch Markenpiraterie zu verzeichnen. Zu den daraus resultierenden Folgen gehört zum Beispiel der Verlust von Arbeitsplätzen, da der Griff zur billigen Kopie für viele doch allzu verlockend ist, wenn ja trotzdem der Markenname draufsteht.
Das passiert mit Billig-Fakes beim Zoll
Kauft man im Urlaub ein gefälschtes Produkt zu rein privaten Zwecken, hat man keine Strafe zu befürchten, erklärt der MDR. Bei Flug- und Seereisen liegt die Zollgrenze für Urlaubssouvenirs bei 430 Euro pro Person, das Limit für die Einreise per Bahn oder Auto liegt bei 300 Euro. Sollte der Warenwert die Grenze von 700 Euro übersteigen, verliert der Urlauber nicht nur sein Souvenir, der Zoll streicht auch noch 19 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer plus Steuer je nach Produkt ein.
Die Lage für die Hersteller und Händler sieht jedoch deutlich ernster aus. Produkt- oder Markenpiraterie ist nach deutschem Recht strafbar und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen - bei gewerbsmäßigem Handel liegt die Höchststrafe sogar bei fünf Jahren.
Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net
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