Preisbremse

Abschied von Strom- und Gaspreisbremsen: Worauf Verbraucher jetzt achten müssen

14.12.23 23:00 Uhr

Strom- und Gaspreisbremsen vor dem Aus: Darauf müssen Verbraucher jetzt achten | finanzen.net

Das bevorstehende Auslaufen der Preisbremse in Deutschland zum Jahresende markiert einen Wendepunkt in der Energiepolitik, die bislang Verbraucher vor den steigenden Energiekosten abschirmte. Doch welche Auswirkungen wird das Ende haben? Und worauf müssen Verbraucher achten?

Die Preisbremse im Überblick

Die Einführung der Preisbremsen für Strom und Gas in Deutschland war eine gezielte Antwort der Bundesregierung auf die deutlich gestiegenen Energiekosten, die sich sowohl auf private Haushalte als auch auf kleine und mittelständische Unternehmen gravierend auswirkten. Ziel dieser Maßnahme war es, den betroffenen Verbrauchergruppen eine spürbare finanzielle Entlastung zu bieten und gleichzeitig die Energiekosten auf einem bezahlbaren Niveau zu halten. Um diesen Plan umzusetzen, griff die Bundesregierung auf die Empfehlungen der unabhängigen "ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme" zurück.

Die Strompreisbremse, die seit Januar 2023 in Kraft war, limitierte somit die Kosten für Stromkunden. Diese Bremse deckelte effektiv die Ausgaben für Strom, indem sie einen Höchstpreis für Energie festlegte, wie die Bundesregierung in einem Online-Beitrag berichtet. Parallel dazu wurde eine Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt, die ebenfalls rückwirkend ab Januar 2023 galt. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr sowie für Vereine wurde ein Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, wie es weiter heißt. Dieser Preisdeckel bedeutete eine Kostensenkung im Vergleich zu den Marktpreisen, die in einigen Regionen deutlich höher lagen.

Die bevorstehende Streichung der Preisbremsen für Strom und Gas und die mögliche Beendigung der Subventionierung von Netzentgelten in Deutschland sind Themen, die vor allem für Verbraucher von Bedeutung sind. Diese Änderungen, die Finanzminister Christian Lindner vorschlägt, sollen bereits zur Jahreswende wirksam werden, was eine Abkehr vom ursprünglich geplanten Ende im März darstellt. Die Entscheidung, die Preisbremsen vorzeitig zu beenden, wurde auch von Bundeskanzler Scholz unterstützt, so der Beitrag von der Bundesregierung. Er erklärte, dass das Ende der Preisbremse durch das erneute Angebot von Strom- und Gastarifen unterhalb der Obergrenzen der Preisbremsen ermöglicht wurde. Dies legt nahe, dass sich die Marktbedingungen verbessert haben und der Bedarf an staatlicher Intervention in den Energiemarkt reduziert wurde. Dennoch ist es entscheidend, die potenziellen Auswirkungen auf private Haushalte zu verstehen.

Wegfall der Preisbremse unbedeutend für die meisten Verbraucher

Die Reaktion der Bevölkerung auf diese geplanten Änderungen ist von großer Verunsicherung geprägt. Eine Umfrage von Check24, die dem RedaktionsNetzwerk (RND) exklusiv vorliegt, zeigt, dass fast zwei Drittel der Deutschen steigende Energiepreise befürchten, während fast ein Drittel sich große Sorgen macht. Nur 13 Prozent sehen keinen Grund zur Sorge. Für die Verbraucher ist es nun wichtig, ihre Energielieferverträge zu überprüfen, da 44 Prozent der Befragten nicht wissen, ob sie aktuell von den Preisbremsen profitieren, wie es weiter heißt.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht zwangsläufig alle Haushalte mit höheren Kosten für Heizung und elektrische Energie rechnen müssen. Die Großhandelspreise für Strom und Gas haben sich seit Jahresbeginn fast halbiert, was die wichtigste Entwicklung darstellt, wie es im Beitrag von RedaktionsNetzwerk weiter heißt. Diese günstigeren Einkaufskonditionen werden von vielen Versorgern an die Kunden weitergegeben, allerdings variiert dies je nach Beschaffungsstrategie der einzelnen Unternehmen.

Nach Einschätzung von Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox, ist der Wegfall der Preisbremsen für die meisten Verbraucher relativ unbedeutend, da der Energiemarkt sich bereits erholt hat und viele Versorger zum neuen Jahr die Preise senken. Für eine Musterfamilie würde der vorgezogene Wegfall der Preisbremse die Gasrechnung für 2024 nur geringfügig erhöhen. Kunden in der teuren Grundversorgung müssten jedoch mit höheren Kosten rechnen, wie es weiter heißt.

Preistreibende Faktoren

Verivox berichtet weiter, dass etwa 400 Gasversorger Preissenkungen von durchschnittlich 15 Prozent angekündigt haben, während knapp zwei Millionen Haushalte mit Preiserhöhungen rechnen müssen. Im Strombereich ist der Effekt des Wegfalls der Preisbremse noch geringer. Die aktuellen Tarife liegen oft unter den 40 Cent der Preisbremse, und für die Grundversorgung wurde eine durchschnittliche zusätzliche Belastung von nur fünf Euro für das gesamte nächste Jahr berechnet, so Verivox.

Die Grundversorgung ist in der Regel teurer, da die größten Versorger in ihren Regionen Tarife anbieten müssen, die auch spezielle Risiken abdecken. Dies betrifft insbesondere sozial schwächere Menschen und Ältere, die noch nie den Anbieter gewechselt haben, wie es weiter heißt. Ein Wechsel des Anbieters kann jedoch zu erheblichen Einsparungen führen, da Neukunden derzeit wesentlich geringere Kosten pro Kilowattstunde haben.

Zusätzliche preistreibende Faktoren könnten zudem durch den Wegfall von Subventionen für Netznutzungsgebühren entstehen, falls der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) geschlossen wird, wie von Finanzminister Lindner vorgeschlagen. Dies könnte die Stromrechnungen um mehr als 100 Euro pro Jahr erhöhen.

Verbraucher werden die Veränderungen wahrscheinlich erst mit Verzögerung spüren, da viele Versorger ihre Preise zum Jahresende anpassen. Die Tarife für 2024, die bereits bekannt gegeben wurden, berücksichtigen noch nicht den Wegfall von Preisbremsen und Netzgebührensubventionen. Zukünftige Kosten für die Verbraucher hängen stark von den Entwicklungen im Großhandel und an den Energiebörsen ab. Bei günstigeren Einkaufskonditionen könnten weitere Preissenkungen trotz gestrichener staatlicher Zuschüsse sein, wie es abschließend heißt.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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