Mehr als Knöllchen schreiben: Was darf eigentlich das Ordnungsamt?
Die wohl bekannteste Tätigkeit der Ordnungsämter ist das Knöllchenschreiben bei Falschparkern. Der tatsächliche Aufgabenbereich geht allerdings weit darüber hinaus.
Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Hierdurch soll die allgemeine Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden. Für die Durchführung besitzen die Mitarbeiter gewisse Zutrittsrechte und Kontrollbefugnisse. Das heißt, deren Aufforderungen und Anweisungen muss Folge geleistet werden. Sie sind dabei aber keinesfalls Polizisten, sodass die zwanghafte Durchsetzung in der Regel nur mit der Hilfe der Polizei möglich ist. Die genauen Befugnisse unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, da das Ordnungsrecht den einzelnen Ländern obliegt. Grundsätzlich unterstützen und entlasten die Ordnungsämter mit ihrer Tätigkeit die Polizei. Sie übernehmen weniger kritische Überwachungsaufgaben. So ist zum Beispiel das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig, während sich die Polizei um den fließenden Verkehr kümmert.
Die Personenkontrolle
In einigen Bundesländern dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den gleichen Voraussetzungen wie Polizisten Personenkontrollen vornehmen. Zur Abwehr von Gefahren oder beim Verdacht einer Straftat, dürfen Personalien kontrolliert und festgestellt werden. Angehaltene Bürger müssen daraufhin ihre Personalausweise oder Reisepässe vorzeigen. Kann sich eine Person nicht ausweisen, ist sogar unter gegebenem Anlass eine Durchsuchung erlaubt. Darüber hinaus ist das Ordnungsamt befugt, Platzverweise auszusprechen und Menschen in Gewahrsam zu nehmen.
Die Fahrzeugkontrolle
Wie bereits erwähnt, darf das Ordnungsamt Strafzettel für falsch abgestellte Fahrzeuge ausstellen. Das Anhalten von fahrenden Autos ist den Mitarbeitern nicht erlaubt. Ist die Kontrolle eines Fahrzeugs für die Identifizierung einer Person notwendig, besitzen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Befugnis, eine entsprechende Durchsuchung durchzuführen. Das Recht lässt sich auch auf Wohnungen ausweiten.
Das Unterbinden von Ruhestörungen
Kommt es zum Verdacht der Ruhestörung oder der Belästigung von Nachbarn, kann das Ordnungsamt mittels Personenkontrollen und Platzverweisen einschreiten. Die Auflösung von Partys erfolgt in der Regel allerdings nur mit der Unterstützung der Polizei. Das liegt auch daran, weil diese so gut wie immer nachts gefeiert werden und die Streifen der Ordnungsämter dann nicht mehr im Dienst sind.
Das Führen von Waffen
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen grundsätzlich keine Waffen tragen. Für die Ausführung ihrer Aufgaben ist dies auch nicht notwendig. Spitzen sich Situation zu, sollte die Polizei zur Hilfe angefordert werden. Einige Bundesländer machen hier allerdings eine Ausnahme. In Nordrhein-Westfalen ist es den Mitarbeitern erlaubt Schlagstöcke mit sich zu führen. Dies soll zur Prävention von Eskalationen dienen. Zusätzlich dürfen pistolenähnliche Reizgassprühgeräte getragen werden.
Redaktion finanzen.net
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