Karriere-Tipps: Bleibt ein unbefristeter Vertrag immer unbefristet?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Er nimmt die Angst vor einer möglichen Arbeitslosigkeit und bietet damit Planungssicherheit für die Zukunft. Doch gilt ein einmal unbefristeter Vertrag für immer oder kann er im Nachhinein befristet werden?
Im Gegensatz zu einem befristeten Arbeitsvertrag enthält ein unbefristeter Vertrag kein vorbestimmtes Ablaufdatum, an dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Die Laufzeit erstreckt sich somit rein theoretisch bis zur Rente. Für Arbeitnehmer räumt eine solche Vereinbarung viele Sorgen aus dem Weg. So müssen sie nicht mehr um eine Verlängerung bangen oder nach neuen Stellen Ausschau halten. Außerdem ermöglicht die höhere Jobsicherheit, sich mehr Gedanken um Themen wie Hausbau und Familiengründung zu machen. Doch handelt es sich bei einem unbefristeten Vertrag wirklich um eine Art Garantie, dass ein Mitarbeiter zeitlich unbeschränkt für das entsprechende Unternehmen arbeiten darf? Oder ist es dem Arbeitgeber gestattet, das Arbeitsverhältnis im Nachhinein erneut auf einen fest definierten Zeitraum zu befristen?
Nachträgliche Befristung möglich, aber nicht ohne Grund
Wie Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, gegenüber dem Nachrichtensender n-tv erklärt, sei eine nachträgliche Befristung eines Arbeitsvertrags zwar selten, aber grundsätzlich möglich. Für die Klärung des Sachverhalts müsse ein Blick in das Teilzeit- und Befristungsgesetz (kurz:TzBfG) geworfen werden, da dieses entsprechende Regelungen enthält. Paragraph 14 des TzBfG befasst sich mit der Zulässigkeit der Befristung und schreibt im ersten Absatz vor, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig ist, "wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist". Ein solcher Grund kann laut dem Gesetz ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an Arbeitsleistung, eine Befristung im Anschluss an eine Ausbildung bzw. ein Studium oder eine Beschäftigung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers sein. Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere mögliche Begründungen für eine Befristung.
Als Beispiel für eine nachträgliche Befristung gibt Meyer bei n-tv einen sich noch in Probezeit befindlichen Arbeitnehmer an, der einen anderen Mitarbeiter aufgrund eines Ausfalls (Elternzeit oder Sabbatical) für eine bestimmte Zeit lang ersetzen soll. Fall sich der Arbeitgeber nicht sicher sei, ob er den Arbeitnehmer nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit wirklich unbefristet beschäftigen will, könne er ihn dann als Vertreter für den ausfallenden Mitarbeiter einsetzen, erklärt Meyer. Hierfür müsse nur an die Stelle des vorherigen, unbefristeten Arbeitsvertrags ein neuer, befristeter Vertrag treten. Aufgrund des zeitlich begrenzten Bedarfs der Vertretung sei die Änderung auch sachlich gerechtfertigt.
Das Schließen einer Änderungsvereinbarung
Damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag durch eine befristeten Vertrag ersetzt werden kann, müssen laut einem Artikel des Wirtschaftsforums der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einvernehmlich eine Änderungsvereinbarung treffen. Sollte dies wegen Streitigkeiten zwischen beiden Parteien nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber sein Vorhaben dennoch über eine Änderungskündigung verwirklichen. Auf diese Weise kann er nach Angaben des Wirtschaftsforums einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag durchsetzen, obwohl der Mitarbeiter mit einer nachträglichen Befristung nicht einverstanden ist. Laut Haufe würden sich deshalb viele Arbeitnehmer zunächst lieber auf eine Befristung einlassen, um im Zweifel wenigstens nicht sofort ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Redaktion finanzen.net
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