Mietrecht

Schlüssel verloren oder kaputt: Müssen Mieter wirklich zahlen?

03.05.23 06:16 Uhr

Schlüssel verloren oder kaputt: Müssen Mieter wirklich zahlen? | finanzen.net

Dem Einen passiert es öfter, dem Anderen nur ganz selten: Wer hat nicht schon einmal einen Schlüssel verloren? Damit man aber nicht mehr vom Wohlwollen des Vermieters abhängig ist, sollte man wissen, wer wann und wie viel bei einem abhandengekommenen Schlüssel zahlen muss.

Ärger mit den Vermietern ist immer unerfreulich und unangenehm - ganz egal, wer im Recht ist. Damit man aber wenigstens beim nächsten verlorenen, geklauten oder abgebrochenen Schlüssel nicht völlig unwissend bezüglich seiner Rechte und damit von der Gunst des Vermieters abhängig ist, folgt ein kurzer Überblick rund um den Sachverhalt.

Das Grundprinzip: Wer schuld ist, muss zahlen

Das Mietrecht stellt in Sachen Schlüssel folgendes Grundprinzip auf: Wer schuld ist, muss zahlen - und bei Unklarheit der Vermieter.

Natürlich ist nicht immer alles ganz so einfach und natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber bricht der Schlüssel beispielsweise im Schloss ab, müssen nur dann die Kosten für ein neues Schloss getragen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass man den Schlüssel falsch gehandhabt hat, so das Verbraucherportal "Deutsches Mietrecht". Ist der Grund für den abgebrochenen Schlüssel die fehlerhafte Qualität des Schlosses, ist der Vermieter verantwortlich und zahlt. Ist die Lage unklar, hat einem Urteil aus dem Jahr 2009 zufolge ebenfalls der Vermieter zu zahlen.

Geklaute Schlüssel muss der Vermieter ersetzen

Die Frage der Schuld beziehungsweise der Verantwortung wird etwas komplizierter, wenn es um verschwundene Schlüssel geht: Wurde ein Schlüssel gestohlen, ist es laut Deutschem Mieterbund nicht die Schuld des Mieters. Dieser muss den neuen Schlüssel zwar nachmachen lassen, allerdings weder für die damit verbundenen Kosten noch für eine neue Schließanlage - wie sie in Mehrfamilienhäusern zu finden ist - aufkommen.

Hat man den Schlüssel hingegen verloren, kommt es auf den Ort des Verlustes und die einhergehende Missbrauchsgefahr an. Liegt der Schlüssel beispielsweise nachweislich auf dem Grund eines Sees oder ist auf einer Baustelle im Teer versunken, ist die Missbrauchsgefahr gleich null. In diesem Fall kann es sein, dass man einen neuen Schlüssel selbst bezahlen muss. Das Landgericht München hat jedoch entschieden, dass der finanzielle Beitrag, den ein Mieter zu einer neuen Schließanlage leisten muss, mit geringerer Missbrauchsgefahr sinkt, da die neue Schließanlage auch weniger dringend benötigt wird.

In jedem Fall sollte man den Schlüsselverlust aber so früh wie möglich bei der Haftpflichtversicherung melden, die dadurch resultierende Kosten möglicherweise übernimmt.

Kosten für zusätzliche Schlüssel erstattet der Vermieter

Es muss immer der Vermieter benachrichtigt werden, wenn ein Schlüssel verloren oder zusätzlich angefertigt wird - das erklärt Swen Walentowski von der Anwaltsauskunft in einem Artikel. Walentowski zufolge haben Vermieter außerdem jederzeit das Recht, die Schließanlage auszutauschen, nur müsse ein Mieter nicht immer die Kosten dafür übernehmen.

Und zum Schluss noch ein Geheimtipp: Laut "Deutsches Mietrecht" kann man als Mieter bei Auszug aus einer Wohnung, für die man einmal zusätzliche Schlüssel hat anfertigen lassen, vom Vermieter eine Rückerstattung der entstandenen Kosten verlangen - schließlich ist man dazu verpflichtet, jeden Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus an den Vermieter zurückzugeben.

Redaktion finanzen.net

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