Kann man Masken eigentlich von der Steuer absetzen?

Die Corona-Pandemie hat das Tragen eines Mundschutzes zu unserem Alltag gemacht, sodass die meisten Menschen mittlerweile ein kleines Sammelsurium an Masken Zuhause haben. Doch lassen sich die Mund-Nasen-Bedeckungen eigentlich auch von der Steuer absetzen?
Das persönliche Sammelsurium an Masken
Die Corona-Pandemie hat viele Probleme ausgelöst. Menschen haben ihre Jobs verloren, Selbstständige sehen ihre Existenzen in Gefahr und allgemein ist eine zunehmende Unsicherheit wahrnehmbar. Hinzu kommen Kosten für Desinfektionsmittel und einer Masse an Mund-Nasen-Bedeckungen, denn die Corona-Krise hat dafür gesorgt, dass das Tragen einer Maske zur Pflicht wurde, wenn man eine öffentliche Einrichtung nutzen möchte. So haben die meisten Menschen mittlerweile mehr als eine Maske zuhause und mit der Zeit hat sich bei vielen ein ganzes Sammelsurium an Einweg-Masken und wiederverwendbaren Exemplaren angesammelt, die natürlich auch einiges gekostet haben. Einige Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern Masken zur Verfügung, aber spätestens seit dem zweiten Lockdown haben sich die meisten mit einer kleinen Kollektion eingedeckt. Nun stellt sich für viele die Frage, ob sie ihren Mundschutz im nächsten Jahr von der Steuer absetzen können.
Politiker sprechen sich dafür aus
Egal ob man sich für Einweg-Masken oder für wiederverwendbare Produkte entscheidet, die Anschaffung bedeutet für viele Menschen belastende Kosten, denn bis zum Ende des Jahres kommt leicht eine dreistellige Summe zusammen. Auch den Politikern scheint die Problematik bekannt, denn der FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich äußerte sich folgendermaßen zu der Thematik: "Auf den Kosten sollte nicht die Person sitzen bleiben, welche sich um den Schutz ihrer Mitmenschen bemüht. Ob in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen." Darum fordert der Politiker, dass die Kosten am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung steuerlich abgesetzt werden können.
Medizinische Hilfsmittel in der Steuererklärung
Theoretisch ist es möglich, dass Sie den Mundschutz In Ihrer Steuererklärung angeben und zwar unter der Kategorie "medizinische Hilfsmittel". Darunter fallen beispielsweise ein Rollstuhl, Prothesen, aber auch Seh- und Hörhilfen, insofern es sich bei den Dingen eben nachweislich um medizinische Hilfsmittel handelt. Wenn diese Hilfsmittel einen therapeutischen Zweck erfüllen, werden die Kosten in den meisten Fällen von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ist dies nicht der Fall und die Kasse möchte die Kosten nicht übernehmen, können diese in der Steuererklärung angegeben werden. Theoretisch würde auch ein Mundschutz unter die Kategorie "medizinische Hilfsmittel" als außergewöhnliche Belastung fallen, sodass man seine Masken künftig von der Steuer absetzen kann. Jedoch gibt es bisher keine klare Regelung, sodass es derzeit leider noch unklar ist, ob ein Mundschutz wirklich von der Steuer abgesetzt werden kann.
Maske als Werbekosten absetzen
Doch es gibt auch eine andere Möglichkeit, die Maske von der Steuer abzusetzen, als über die Kategorie der "medizinischen Hilfsmittel" - und zwar als Werbungskosten. Damit dies möglich ist, muss der Mundschutz jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Maske auch bei der Arbeit getragen werden, darf jedoch nicht vom Arbeitgeber gestellt sein. Um den Mundschutz als Werbungskosten anzugeben, muss der Arbeitnehmer diesen also selbst erworben haben und der Arbeitgeber verlangt lediglich das Tragen. Ob und auf welchem Weg die Masken jedoch tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden können, wird wohl erst das Ende des Jahres zeigen. Es ist jedoch empfehlenswert, die Kassenbelege der Gesichtsmasken vorsichtshalber aufzubewahren.
Redaktion finanzen.net
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