Lohn- und Gehaltszahlung

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht - Mit diesen Konsequenzen ist zu rechnen

03.12.24 21:13 Uhr

Zahltag verpasst? Wann der Chef abgemahnt werden kann | finanzen.net

Arbeitgeber müssen Arbeitsentgelt pünktlich zahlen - sonst drohen Konsequenzen. Doch wann ist der Lohn fällig und welche Folgen hat eine verspätete Zahlung für den Arbeitgeber?

Fälligkeit der Lohnzahlung gesetzlich geregelt

Die Fälligkeit der Lohnzahlung ist in Paragraf 614 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Beschäftigte sind dem Gesetz nach zunächst vorleistungspflichtig. Er muss also zunächst arbeiten, dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn diese also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des Folgemonats fällig, erklärt die Techniker Krankenkasse.

Abweichungen bis zu einem gewissen Grad möglich

Jedoch gibt es Abweichungen. In Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich häufig Vereinbarungen über die schriftliche Abrechnung und monatliche bargeldlose Zahlungen zum Monatsende oder bis zum 15. des Folgemonats.

Den individualvertraglichen Vereinbarungen sind allerdings Grenzen gesetzt. Bei der Lohnzahlung sieht Paragraf zwei des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eine Maximalfrist vor, nach der der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zahlen muss, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist.

Angemessenheit beachten

Arbeitgeber sollten das Gehalt dennoch nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen. Aus Sicht der Gerichte ist damit die Zumutbarkeitsgrenze für Arbeitnehmer erreicht. Das LAG Baden-Württemberg entschied, dass eine Klausel zur Fälligkeit der Gehaltszahlung am 20. des Folgemonats unwirksam ist (Urteil v. 9.10.2017, Az. 4 Sa 8/17). Das Gericht begründete die Entscheidung wie folgt: Ein Abweichen von Paragraf 614 BGB sei nur dann möglich, wenn es durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sei. Dies sei der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich neu berechnen muss. Bis zum 15. des Folgemonats sei das Hinausschieben der Fälligkeit des Gehalts angemessen - zumindest, wenn der beschäftigten Person zuvor wenigstens ein Abschlag gezahlt wurde.  

Konsequenzen für den Arbeitgeber

Zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht pünktlich, sollte zunächst das Gespräch mit ihm gesucht werden. Geschieht auch danach nichts, kann der Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen. Bleiben insgesamt zwei bis drei Monatsgehälter aus, besteht laut Arbeitsrechte.de in der Regel das Recht, die Arbeit zu verweigern.

Zudem ergeben sich rechtliche Folgen, wenn der Arbeitgeber das Gehalt zu spät oder nicht vollständig auf das Konto des Arbeitnehmers einzahlt. Auch ohne Mahnung gerät er dadurch am darauffolgenden Tag in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Techniker Krankenkasse zufolge können verschiedene rechtliche Folgen auf den Arbeitgeber zukommen. Unter anderem wird der Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet und muss dem Arbeitnehmer den Schaden ersetzen, der diesem entstanden ist. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer unter Umständen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Damit eine fristlose Kündigung berechtigt ist, muss der Rückstand jedoch in erheblichem Maße vorliegen. Das sind in der Regel zwei Monatsgehälter oder mehr, so Arbeitsrechte.de.

Redaktion finanzen.net

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