Testament oder Erbvertrag? Das sind die Unterschiede
Der letzte Wille muss nicht zwangsläufig als Testament aufgesetzt werden. In vielen Fällen kann auch ein Erbvertrag sinnvoll sein. Doch wo liegen die Unterschiede und was gilt es jeweils zu beachten?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Geht es um den letzten Willen eines Menschen, ist das Aufsetzen eines Testaments oft die naheliegendste aller Entscheidungsmöglichkeiten. Um den Nachlass zu regeln, können jedoch auch andere rechtliche Schritte eingeleitet werden, die durchaus ihre Vorteile mit sich bringen können. Warum die Option des Aufsetzens eines Erbvertrags als Alternative hinzugezogen werden sollte, erklärt Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels, Experte für Erbrecht und Betreiber des Internet-Portals "Erbrecht-Ratgeber".
Testament versus Erbvertrag
Wie Weißenfels erklärt, handle es sich bei einem Erbvertrag um ein vertragliches Arrangement zwischen zwei oder mehreren Personen, das immer durch einen Notar geschlossen wird. Als Gegenstand des Abkommens gilt dabei der zu vererbende Besitz einer Person. Dazu heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, in § 1941: "Der Erblasser kann durch Vertrag einen Erben einsetzen, Vermächtnisse und Auflagen anordnen sowie das anzuwendende Erbrecht wählen."
Ein Erbvertag legt also die Verteilung eines Erbes nach dem Tod einer Person fest - genau wie ein Testament. Der Unterschied zum Testament besteht jedoch darin, dass Erben einen Erbvertrag noch zu Lebzeiten des Erblassers unterzeichnen, was eine höhere Bindungswirkung herstellt. Eine solche vertragliche Verbindlichkeit gilt im Falle eines Testaments nicht.
Das sagen Experten
Was die Rahmenbedingungen eines Erbvertrags betrifft, gibt es keinerlei verbindliche Vorgaben die Erben betreffend. Vertragspartner müssen beispielsweise nicht zwangsläufig miteinander verwandt oder verschwägert sein, um Ansprüche erheben zu dürfen, so die Experten von "t-online".
Jan Bittler, Experte für Erbrecht von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, äußert sich gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" folgendermaßen zu diesem Thema: "Der sicherste Weg ist immer eine Übertragung noch zu Lebzeiten des Erblassers".
Redaktion finanzen.net
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