Krankmelden über einen Arbeitskollegen - ist das rechtens?
Jeder Arbeitnehmer kann aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung gelegentlich nicht zur Arbeit erscheinen. In solchen Fällen ist es wichtig, den Arbeitgeber rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Hier stellt sich die Frage: Ist es rechtlich zulässig, sich von einem Kollegen krankmelden zu lassen?
Krankschreibung
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann, ist er verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). In der Regel bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer noch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit anrufen und sich krankmelden sollte. Eine ärztliche Bescheinigung, also die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist spätestens nach drei Kalendertagen vorzulegen, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt diese früher.
Krankmeldung über einen Arbeitskollegen
Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, sich von einem Kollegen krankmelden zu lassen. Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die dies verbietet. Allerdings ist es sinnvoll, sich an die betriebsinternen Regelungen oder die Vorgaben des Arbeitgebers zu halten. In vielen Unternehmen ist es üblich, dass der erkrankte Arbeitnehmer selbst den Vorgesetzten informiert und nicht einen Kollegen damit beauftragt.
In einem Beitrag vom 28. Februar auf ntv schrieb Rechtsanwältin Dr. Alexandra Henkel, dass sich das Arbeitsgericht in Emden mit einem Fall befasste, bei dem ein Angestellter einem Kollegen während der Arbeitszeit seine Krankmeldung mitteilte und anschließend den Arbeitsplatz verließ. Infolgedessen erhielt der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung, da sein Kollege die Abwesenheit gemeldet hatte. Gegen diese Abmahnung setzte sich der Mitarbeiter zur Wehr, woraufhin das Arbeitsgericht zu seinen Gunsten entschied.
Mögliche Probleme
Die Krankmeldung über einen Kollegen kann dennoch zu Missverständnissen und Verzögerungen führen. Es besteht die Gefahr, dass die Information nicht rechtzeitig oder gar nicht beim Arbeitgeber ankommt, was zu Unstimmigkeiten führen kann. Zudem ist es für den Arbeitgeber in der Regel sinnvoll, direkt mit dem erkrankten Arbeitnehmer zu sprechen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten zu klären. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit selbst nicht in der Lage sein, den Arbeitgeber zu informieren, kann er jemandem Dritten, wie zum Beispiel einen Familienangehörigen, bitten, dies zu übernehmen.
Redaktion finanzen.net
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