Inklusivität

Bericht zur Barrierefreiheit im Netz: Vier von fünf Online-Shops nicht barrierefrei

24.09.24 22:03 Uhr

Bericht: 80 Prozent der Online-Shops weisen Barrierefreiheitsmängel auf - So schlecht ist die Zugänglichkeit im Netz | finanzen.net

Die digitale Welt bietet viele Vorteile, doch für Menschen mit Behinderungen bleibt sie oft eine Herausforderung. Ein aktueller Testbericht zeigt, dass vier von fünf Online-Shops in Deutschland noch immer erhebliche Barrieren für Menschen mit Einschränkungen aufweisen. Dies betrifft vor allem die grundlegende Tastaturbedienbarkeit, die für viele eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung von Webseiten darstellt.

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Vier von fünf Online-Shops nicht barrierefrei gestaltet

Laut dem Bericht von Google, der Aktion Mensch und der Stiftung Pfennigparade sind nur etwa 15 der 71 getesteten Online-Shops in Deutschland so gestaltet, dass sie vollständig über die Tastatur bedienbar sind. Dies ist ein zentrales Kriterium für digitale Barrierefreiheit, da viele Menschen mit Behinderungen auf die Tastatur angewiesen sind, um sich durch Webseiten zu navigieren. Leider zeigt sich, dass sich die Situation seit dem ersten Testbericht vor einem Jahr kaum verbessert hat.

Die häufigsten Barrieren

Die Testergebnisse verdeutlichen mehrere häufige Hürden, die es Menschen mit Behinderungen erschweren, Online-Shops zu nutzen. Fehlende visuelle Kontraste und unlogische Tab-Reihenfolgen seien häufige Probleme. Diese Faktoren würden nicht nur die Lesbarkeit beeinträchtigen, sondern auch das Navigieren durch die Seiten erschweren. Zusätzlich stellen laut dem Bericht störende Banner und Cookie-Overlays eine weitere Barriere dar, da sie den Zugriff auf den Hauptinhalt der Webseiten behindern.

Gesetzliche Vorgaben und zukünftige Entwicklungen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz sieht vor, dass lediglich Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz davon ausgenommen sind. Die Ergebnisse des Testberichts machen deutlich, dass viele Online-Shops noch nicht ausreichend vorbereitet sind, was unter Umständen teuer werden kann. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 100.000 Euro drohen.

Positive Entwicklungen und Potenziale durch KI

Trotz der Herausforderungen hebt der Bericht auch positive Entwicklungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit hervor. Michael Wahl, Leiter der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, macht darauf aufmerksam, dass innovative Technologien wie künstliche Intelligenz dabei helfen könnten, die Zugänglichkeit von Online-Shops für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Zudem planen die Aktion Mensch und ihre Partner eine Reihe von Informationskampagnen und Handlungsempfehlungen, um Webseiten-Betreiber über die notwendigen Anpassungen aufzuklären. Insgesamt zeigt der aktuelle Testbericht, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, am digitalen Leben teilnehmen können.

Redaktion finanzen.net

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