Faire Aufteilung

Versorgungsausgleich: So wird die Rente im Scheidungsfall aufgeteilt

28.04.22 06:24 Uhr

Versorgungsausgleich: So wird die Rente im Scheidungsfall aufgeteilt | finanzen.net

Lässt man sich im Laufe seines Lebens scheiden, kann die Frage aufkommen, was dann mit der Rente passiert. Der Versorgungsausgleich regelt, dass die Rentenansprüche auf beide Parteien fair aufgeteilt werden.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Kommt es zu einer Scheidung, regelt der Versorgungsausgleich, dass die Rentenansprüche beider Parteien fair aufgeteilt werden, wie t-online erklärt. Die Rentenansprüche wurden nämlich als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen und gehören dementsprechend zu gleichen Teilen beiden ehemaligen Ehepartnern. Häufig ist es jedoch so, dass die Rentenanwartschaften einer der Geschiedenen - meist die der Frau - kleiner ausfallen als die des anderen. Das liegt vor allem daran, dass Frauen oft in eine längere Elternzeit gehen oder zu einer Teilzeitstelle wechseln. Eine länger andauernde Arbeitslosigkeit oder Tätigkeiten in verschiedenen Branchen, die unterschiedlich bezahlt werden, haben ebenfalls einen Einfluss auf die Rentenansprüche.

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Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Den Vorsorgeausgleich zu berechnen ist recht einfach, wie t-online weiter erklärt. Im Grunde werden dafür einfach beide Rentenanwartschaften halbiert und beide Parteien bekommen je eine Hälfte beider Beträge. Zu den Rentenanwartschaften, die beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden, gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung, die private Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständische Altersversorgung, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die Riester-Rente, die Rürup-Rente sowie die Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Versorgungsausgleich ist ein automatischer Teil einer Scheidung und muss deshalb nicht explizit beantragt werden. Um zu entscheiden, wie hoch die jeweiligen Rentenansprüche sind, erhält man einen Fragebogen vom Familiengericht, in dem man festhalten muss, welche Anwartschaften und Versicherungen man hat.

Interne und externe Teilung

Für die meisten Geschiedenen kommt es bei dem Versorgungsausgleich zu einer internen Teilung, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. "Hierbei gibt jede Partnerin und jeder Partner jeweils die Hälfte ihrer oder seiner in der Ehe- oder Partnerschaftszeit erworbenen Anrechte an die Partnerin oder den Partner ab. Beide erhalten dadurch eigene Anrechte." Ist man bei verschiedenen Versorgungsträgern rentenversichert, kann es in einigen Fällen jedoch auch zu einer externen Teilung kommen. "Dann werden die Rentenanrechte vom Versorgungsträger Ihrer Partnerin oder Ihres Partners auf einen Versorgungsträger Ihrer Wahl übertragen.", erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ein Versorgungsausgleich kommt nicht zustande, wenn die Ehepartner weniger als drei Jahre miteinander verheiratet waren. In einem solchen Fall kann es nur zu einem Ausgleich kommen, wenn einer der Ex-Eheleute diesen explizit fordert und beantragt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Außerdem entfallen kann ein Versorgungsausgleich, wenn die Anrechte beider Parteien annähernd gleich ausfallen. Haben die Ehepartner in einer Vereinbarung festgehalten, dass es in einem Scheidungsfall zu keinem Versorgungsausgleich kommt, entfällt dieser ebenfalls.

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E. Schmal / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Motortion Films / Shutterstock.com