Ernster Krankheitsfall

Worauf bei einer Patientenverfügung geachtet werden sollte

27.11.23 06:07 Uhr

Worauf bei einer Patientenverfügung geachtet werden sollte | finanzen.net

Wer genaue Vorstellungen davon hat, wie er in bestimmten Krankheitszuständen behandelt werden will, sollte sich überlegen, eine Patientenverfügung zu erstellen. Um diese wirksam zu machen, müssen dabei jedoch einige Dinge beachtet werden.

Eine Patientenverfügung kann eine große Entlastung für Angehörige sein, wenn es zu dem Fall kommt, dass der Verfasser wegen seines Gesundheitszustands nicht mehr selbst über die Behandlungsarten einer Krankheit entscheiden kann. In diesem Fall müssen sich also die Angehörigen keine Gedanken mehr darüber machen, was der Erkrankte möchte, da dieser das bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hat, erklärt Stiftung Warentest. Damit die Verfügung jedoch wirksam ist, müssen einige Dinge beachtet werden. Die Verbraucherzentrale führt in einem Bericht auf, was diese Dinge sind.

Möglichst genaue Formulierungen

Zunächst sollte auf allgemeine Formulierungen verzichtet werden, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Am besten sei es, sowohl die Krankheiten, die Krankheitszustände sowie die Maßnahmen ganz genau zu benennen. Zu den wichtigen Krankheitszuständen, die in der Verfügung behandelt werden sollen, zählen zum Beispiel: Todesnähe, unheilbare Krankheit im Endstadium, Hirnschädigung, Koma oder Hirnabbau. Für jeden Fall sollte individuell bestimmt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht. Zu diesen gehören zum Beispiel Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Verabreichung starker Schmerzmittel. Weiß man bereits, dass man an einer Krankheit leidet, sollte auch diese thematisch in der Patientenverfügung behandelt werden, so das Portal.

Motivationen und Gedanken schildern

Um die Patientenverfügung zu stützen, ist es wichtig, die eigenen Moralvorstellungen, religiösen Ansichten oder andere Dinge, die die eigenen Entscheidungen bewegen, zu schildern. Damit sollen die Betreuer oder Bevollmächtigten in einem Zweifelsfall den eigenen Willen leichter ermitteln können, erläutert die Verbraucherzentrale weiter. Zu einem solchen Fall kommt es, wenn ein Krankheitszustand auftritt, der in der Verfügung nicht explizit behandelt wird. Um den "mutmaßlichen Willen" zu ermitteln, werden dann betreuende Personen oder Angehörige dazu befragt, was die betroffene Person in einem solchen Fall gewollt hätte.

Regelmäßige Bearbeitung

Wichtig ist es auch, die Patientenverfügung regelmäßig zu bearbeiten. In vielen Fällen ändern sich die eigenen Ansichten zu bestimmten Dingen im Laufe des Lebens. Wer sich bei einigen Krankheitszuständen oder Maßnahmen nicht sicher ist, kann und sollte zum Beispiel den eigenen Hausarzt hinzuziehen. Dieser kann in den meisten Fällen sowohl mit individuellem als auch mit kompetentem Rat zur Seite stehen. Jedoch wird eine solche Beratung nicht von den Krankenkassen bezahlt und kann preislich sehr schwanken, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

Formales

Besondere Vorsicht ist vor allem bei Musterformularen geboten. Nutzt man jedoch ein Musterformular, zum Beispiel von der Ärztekammer, sollte man dieses genaustens lesen und auf die eigenen Wünsche anpassen. Ändert man im Laufe der Zeit einige Dinge in der Verfügung ab, kann man dies handschriftlich hinzufügen. Jedoch sollte dazu unbedingt das Datum notiert und unterschrieben werden. Außerdem kann man Angehörige auf der Patientenverfügung als Zeugen mitunterschreiben lassen, erklärt das Portal.

E. Schmal / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Birgit Reitz-Hofmann / Shutterstock.com