Erbschaft

Risiko für den Nachlass: Warum ein Testament nicht zu Hause aufbewahrt werden sollte

03.04.25 23:11 Uhr

Testament zu Hause aufbewahren? Darum kann das riskant sein | finanzen.net

Ein Testament regelt den Nachlass nach dem Tod. Wird es jedoch zu Hause aufbewahrt, entstehen erhebliche Risiken. Manipulation, Verlust oder gar Zerstörung können dazu führen, dass der letzte Wille des Erblassers nicht berücksichtigt wird. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht bietet eine sichere Alternative.

Hohe Risiken bei der privaten Aufbewahrung

Ein Testament wird oft in Schubladen, Safes oder zwischen anderen Unterlagen im eigenen Zuhause verwahrt. Diese Methode erscheint zunächst praktisch, kann jedoch gravierende Folgen haben. Testamente, die zu Hause aufbewahrt werden, sind einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt. Dokumente können verlegt oder versehentlich entsorgt werden, was dazu führen kann, dass sie im Erbfall nicht mehr auffindbar sind.

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Gefahr von Manipulation und Unterschlagung

Ein weiteres Risiko stellt die Möglichkeit der Manipulation oder sogar Zerstörung dar. Angehörige oder andere Personen mit Eigeninteressen könnten das Testament unbemerkt verändern oder verschwinden lassen. Ein unterschlagenes Dokument ist für die Justiz oft nicht nachweisbar, sodass im Zweifel ebenfalls die gesetzliche Erbfolge greift.

Schäden durch äußere Einflüsse

Auch äußere Einflüsse können die Gültigkeit des Testaments gefährden. Feuer, Wasserschäden oder andere unvorhergesehene Ereignisse können das Dokument unleserlich machen. In einem solchen Fall ist nicht gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird. Dokumente, die durch Feuchtigkeit oder Brand beschädigt wurden, könnten als ungültig erklärt werden. Insbesondere bei Papierdokumenten besteht ein hohes Risiko, dass sie durch Feuchtigkeit oder Brände unbrauchbar werden.

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Sicherer Schutz durch amtliche Verwahrung

Die Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht stellt eine sichere Alternative dar und schützt das Dokument vor Verlust, Manipulation oder Zerstörung. Ein amtlich hinterlegtes Testament ist sicher aufbewahrt und kann nicht verloren gehen. Der Zugriff durch unbefugte Personen ist ausgeschlossen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers geregelt wird. Wie november.de erklärt, verhindert diese Verwahrungsmethode rechtliche Unsicherheiten und mögliche Streitigkeiten unter den Erben.

Automatische Erfassung im Testamentsregister

Zusätzlich zur Verwahrung erfolgt eine Eintragung in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Nach einem Todesfall informiert dieses Register automatisch das zuständige Nachlassgericht, sodass das Testament berücksichtigt wird. Dies verhindert, dass es unentdeckt bleibt oder übergangen wird.  Nach dem Tod des Erblassers wird ein amtlich verwahrtes Testament automatisch eröffnet. Die Erben erhalten eine offizielle Benachrichtigung, und der Nachlass wird nach den Anweisungen des Verstorbenen geregelt. Dadurch können Streitigkeiten vermieden werden, wie das Amtsgericht Osnabrück erläutert.

Redaktion finanzen.net

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