Flugverspätung erfolgreich nachweisen - so geht's
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Flugreisende im Falle einer Flugverspätung Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist und sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert. Letzteres muss vom Fluggast bewiesen werden - was zu Problemen bei dem Zuspruch einer Ausgleichszahlung führen kann.
Der Fluggast muss die Flugverspätung nachweisen
Ein Fall aus Deutschland kann als Beispiel für die Nachweisproblematik bei Flugverspätungen herangezogen werden. Es handelte sich dabei laut der Website smartlaw um einen Flug von Bremen nach Teneriffa. Dieser hatte aufgrund eines technischen Defekts einen verzögerten Abflug um rund drei Stunden. Während sich die Fluggäste und die Airline über den verspäteten Start einig waren, stritten sie sich jedoch um den genauen Zeitpunkt der Ankunft - und zogen deshalb vor Gericht.
Laut Flugplan sollte die Ankunft in Teneriffa um 15:25 Uhr sein. Nach Angaben der klagenden Fluggäste erfolgte die Landung aufgrund der Verspätung aber erst um 18:35 Uhr. Damit lag ihrer Ansicht nach eine Verspätung von mehr als drei Stunden vor, den die Airline durch den technischen Defekt auch noch selbst zu verantworten hatte, weshalb sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person verlangten. Die Fluggesellschaft widersprach allerdings dieser Darstellung. Für die Verspätung würde man zwar die Verantwortung übernehmen, die Ankunft in Teneriffa sei aber früher erfolgt. Unter Vorlage des Bordbuchs sagte die Airline, dass das Flugzeug um 18:20 Uhr seine Parkposition erreicht habe und die Türen noch vor 18:25 Uhr geöffnet worden seien. Damit belaufe sich die Verspätung auf weniger als drei Stunden und ein Anspruch auf eine Entschädigung sei nicht gegeben.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass für die genaue Bestimmung der Verspätung der Zeitpunkt bei der Ankunft relevant ist, zu dem die Flugzeugtüren geöffnet wurden und das Aussteigen möglich war. Dieser ist von dem Fluggast nachzuweisen. Der Fluggesellschaft kommt dabei allerdings eine unterstützende Rolle zu. Sie muss dem Fluggast helfen, Rückschlüsse auf den genauen Zeitpunkt der Ankunft ziehen zu können. Eine exakte Dokumentation im Bordbuch, wann die Türen geöffnet worden sind, sei allerdings nicht zumutbar. Da die Fluggäste die Überschreitung der drei Stunden Verspätung nicht genau nachweisen konnten, bekamen sie keine Ausgleichszahlung.
Belege sammeln, um Flugverspätung genau dokumentieren zu können
Damit Fluggäste im Zuge einer Verspätung von mehr als drei Stunden auch eine Ausgleichszahlung erhalten, ist es also wichtig, die Verspätung mit Belegen genau nachweisen können. Hierzu ist das Sammeln und Aufbewahren von relevanten Dokumenten wichtig. In erster Linie ist die Bordkarte bzw. das Flugticket von großer Bedeutung. Sie beweist, dass man als Fluggast von der Verspätung betroffen war. Darüber hinaus sollte man sich die Verspätung schriftlich von der Airline bestätigen lassen. Dies kann unter anderem am Schalter der Fluggesellschaft durch einen Mitarbeiter erfolgen. In dem namentlich unterzeichneten Schreiben sollte laut Ratis die genaue Flugnummer mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden. Auf diese Weise hat man einen ersten Nachweis für die Verspätung. Außerdem ist es ratsam jegliche Quittungen für Lebensmittel, Mietwagen und Hotelkosten aufzuheben. Falls man durch die Verspätung nämlich zu einem längeren Aufenthalt oder gar zu einer Übernachtung gezwungen sein sollte, kann man eine Rückerstattung von der Fluggesellschaft verlangen. Ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ist die Airline beispielsweise für eine Versorgung mit Snacks und Getränken verantwortlich. Allgemein rät die Website Flugrecht, den gesamten Ablauf der Flugverspätung inklusive des Zeitpunkts, an dem die Türen nach der Landung geöffnet wurden, genau zu dokumentieren. Um diesen Angaben mehr Gewicht zu verleihen, sind Zeugen oder andere Betroffene wichtig, die den Ablauf bestätigen können. Deshalb ist es sinnvoll, Kontaktdaten mit anderen Passagieren auszutauschen und sich für die Forderung der Ausgleichszahlung zusammen zu tun. Mit der Sammlung und Aufbewahrung all dieser Nachweise, sollte bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden dem Erhalt der Ausgleichszahlung nichts im Weg stehen.
Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net
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