So wird sich die Gaspreisbremse bei den Haushalten bemerkbar machen
Statt der Gasumlage soll es nun eine Gaspreisbremse geben: Ab März 2023 sollen die Entlastungen wirken. Wie hoch wird die finanzielle Entlastung für Einzelpersonen, Paare und Familien oder WGs tatsächlich ausfallen? Eine Beispielrechnung.
Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heizen etwa 50 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Gas. Die betroffenen Haushalte sollten ursprünglich ab Oktober eine Gasumlage zahlen, um die Energieimporteure zu unterstützten. Es gab jedoch so viel Gegenwind, dass die Bundesregierung dieses Projekt Ende September wieder gestoppt und nun stattdessen eine Gaspreisbremse angekündigt hat.
80 Prozent des Gasverbrauchs für 12 Cent pro kWh
Im Rahmen des neuen Abwehrschirms wird der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ausgestattet - davon soll die Gaspreisbremse finanziert werden. Die "ExpertInnen Kommission Gas und Wärme" der Bundesregierung sieht zunächst für Dezember eine Einmalzahlung an die Privathaushalte vor. Ab März 2023 bis mindestens Ende April des Jahres 2024 soll dann die Gaspreisbremse gelten: Für 80 Prozent des Gasverbrauchs sollen Haushalte nur 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, die übrigen 20 Prozent werden nach den vertraglich festgelegten Tarifen abgerechnet. Die Höhe des Gasverbrauchs wird anhand des Verbrauchs im Vorjahr geschätzt, der tatsächliche Verbrauch ab März soll bei der Gaspreisbremse nach den Plänen der "ExpertInnen Kommission" keine Rolle spielen.
Beispielrechnung: Wie groß ist die Entlastung der einzelnen Haushalte?
Der aktuelle Neukundenpreis für eine kWh Gas liegt laut ndr mit Verweis auf das Vergleichsportal Verivox Stand Mitte Oktober bei 24,1 Cent.
Bei einem Vertrag mit diesem Gaspreis zahlt ein Paar oder eine WG in einer Wohnung mit 80 Quadratmetern und einem Gasverbrauch von 12.000 kWh im Jahr für die gedeckelten 80 Prozent des Gasverbrauchs (9.600 kWh) 1.152 Euro und für die übrigen 20 Prozent (2.400 kWh) 578,40 Euro. Das sind insgesamt 1.730,40 Euro. Ohne Gaspreisbremse wären es 2.892 Euro, also liegt die Entlastung für das Paar oder die WG bei 1.161,60 Euro.
Eine Einzelperson in einer Wohnung auf 40 Quadratmetern und mit einem Gasverbrauch von rund 8.000 kWh im Jahr würde bei denselben Parametern mit Gaspreisbremse 1.153,60 Euro zahlen. Ohne die Bremse wären es 1.928 Euro, die Entlastung beläuft sich also auf 774,40 Euro.
Für eine vierköpfige Familie oder eine WG in einer Wohnung kann man mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 18.000 kWh rechnen. Ohne Gaspreisbremse würde das eine Jahresabrechnung in Höhe von 4.338 Euro bedeuten, mit Umlage sind es nur noch 2.595,60 Euro - die Ersparnis liegt entsprechend bei 1.742,40 Euro.
In einem Haus hingegen kann für eine vierköpfige Familie oder Wohngemeinschaft ein fast doppelt so hoher Gasverbrauch (32.000 kWh im Jahr) erwartet werden. Entsprechend läge die Gasrechnung ohne Gaspreisbremse bei 7.712 Euro, mit dem Preisdeckel sind es 4.614,40 Euro. Die Ersparnis liegt hier also bei 3.097,60 Euro.
Vor der Gaspreisbremse kommt der Winter
Die Gaspreisbremse bedeutet also nicht etwa eine Art weiteren Zuschlag, sondern alle Haushalte werden entsprechend ihres individuellen Gasverbrauchs entlastet. "Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen", zitiert Verivox Thorsten Storck, Energieexperte bei dem Vergleichsportal. Bevor die Entlastungen jedoch im März greifen, stünden die Haushalte vor einem sehr teuren Winter.
Redaktion finanzen.net
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