Elternunterhalt

Wann kommen Kinder für ihre Eltern auf?

27.11.24 06:11 Uhr

Elternunterhalt: Wann sind Kinder in der Pflicht? | finanzen.net

Dass Eltern für ihre Kinder aufkommen, ist selbstverständlich - aber was passiert, wenn sich der Spieß umdreht? Unter welchen Umständen Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, wurde im Folgenden zusammengetragen.

Pflegebedürftigkeit im Alter

Vielen Senioren fällt die eigenständige Bewältigung des Alltags mit zunehmendem Alter immer schwerer - sie werden pflegebedürftig. Deswegen treffen Eltern häufig Vorkehrungen, wie beispielsweise den Verkauf des Eigenheims, mit welchen sie den Umzug in altersgerechte Wohneinrichtungen finanzieren und somit selbst für einen reibungslosen Übergang in einen finanziell abgesicherten Lebensabend sorgen. Decken Pflegeversicherungen, Rente sowie Vermögen, die hohen Kosten für diesen jedoch nicht ab, sind häufig Angehörige gefragt - so die Verbraucherzentrale.

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Wer muss für die Kosten aufkommen?

Zwar übernehmen Kinder die Verantwortung für die Kosten der Pflege ihrer Eltern oft freiwillig - die Unterhaltsfrage wird dennoch häufig durch das Sozialamt geklärt. Ein Gesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, legt fest, wann Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen. Mit dem 1. Januar 2020 wurde entschieden, dass Kinder, deren Jahresbruttoeinkommen die 100.000-Euro-Grenze überschreitet, für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen - so die Verbraucherzentrale. Das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt somit, wer die Kosten für die Pflege trägt.

Kinder pflegebedürftiger Eltern können also durch den zuständigen Sozialhilfeträger dazu aufgefordert werden, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen.

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Wer kann in die Verantwortung genommen werden?

Zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden können laut Verbraucherzentrale lediglich die Kinder - Enkelkinder, Geschwister, Cousinen, Onkel und Tanten können nicht hinzugezogen werden, wenn es um das Aufkommen für Pflegekosten geht.

Bei Ehegatten verhält es folgendermaßen: Zahlen diese sich untereinander Unterhalt, gilt die 100.000-Euro-Regelung nicht. Bleibt ein Ehepartner zuhause wohnen, während der andere in ein Pflegeheim zieht, muss sich der zuhause bleibende Partner an den Kosten für die Unterbringung im Heim beteiligen.

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Das Sozialamt tritt erst dann ein, wenn weder Vermögen noch Einkommen der Kinder oder des Ehepartners ausreichen.

Ausnahme

Eltern, die sich sogenannter "erheblicher Verfehlungen" gegen das Kind schuldig gemacht haben, wird der Anspruch auf Elternunterhalt laut Verbraucherzentrale aberkannt. Haben Eltern ihre Kinder beispielsweise in Zeiten, in welchen sie für das Kind verantwortlich waren, misshandelt oder grob vernachlässigt, müssen Kinder in der Regel keine Kosten für die Pflege übernehmen. Achtung: Kontaktabbruch reicht häufig nicht als Grund aus, den Elternunterhalt zu verweigern.

Redaktion finanzen.net

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