Duty-Free-Shopping: Warum das Flugticket mehr als nur ein Reisedokument ist
Duty-Free-Shopping ist ein bekannter Begriff für alle, die regelmäßig reisen oder schon einmal einen internationalen Flughafen besucht haben. Die Möglichkeit, verschiedene Waren, wie Parfüm, Alkohol, Schokolade und vieles mehr, steuerfrei zu kaufen, ist oft ein verlockendes Angebot für viele Reisende.
Was bedeutet Duty-Free?
Die Geschichte der Duty-Free-Shops reicht bis in die 1940er-Jahre zurück. Der Ire Dr. Brendan O'Regan gründete den ersten Duty-Free-Shop am Flughafen Shannon in Irland. Er kam auf die Idee, Passagieren, die auf Zwischenlandungen warteten, steuerfrei Waren anzubieten.
Der Begriff "Duty-Free" stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt "zollfrei". Im Kontext von Flughäfen bezieht er sich auf spezielle Einzelhandelsgeschäfte, die ihre Waren ohne die sonst üblichen Abgaben wie Mehrwertsteuer oder Einfuhrzölle verkaufen können, so N26 in einem Online-Beitrag. Diese Geschäfte befinden sich in der Regel in sogenannten Transit- oder Zollbereichen von internationalen Flughäfen, die außerhalb des Zollgebietes der jeweiligen Länder liegen.
Das Sortiment von Duty-Free-Shops variiert je nach Standort, bietet aber in der Regel eine breite Palette von Produkten an. Dazu gehören unter anderem Parfums und Kosmetika, Spirituosen und Tabakwaren, Süßigkeiten und Lebensmittel, Elektronik, Uhren und Schmuck, Mode und Accessoires sowie Spielzeug. Oftmals werden dabei renommierte Marken und Luxusartikel angeboten.
Warum man die Bordkarte vorzeigen muss
Ein wesentlicher Aspekt, der beim Duty-Free-Shopping oft zu Verwirrung führt, ist die Notwendigkeit, das Flugticket - oft in Form einer Bordkarte - vorzuzeigen. Der Hauptgrund für diese Anforderung hat mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen der Finanzbehörden zu tun.
Der Betrieb von Duty-Free-Shops erfordert von den Händlern den individuellen Nachweis des Reiseziels gegenüber den Finanzbehörden. Dieser Nachweis wird durch den Scan der Bordkarte erbracht. Das Ziel ist hierbei, festzustellen, ob der Passagier zum zollfreien Einkauf von Waren berechtigt ist, so reisereporter.de in einem Online-Artikel. In diesem Zusammenhang dient die Bordkarte als anerkanntes Dokument.
Die Vorgehensweise beruht auf dem Grundsatz, dass die Wahl der Produkte durch den Kunden, gekoppelt mit seinem Reiseziel, die Basis für die zu entrichtenden Steuern und Abgaben des Händlers bildet, berichtet reisereporter.de weiter. Dieser wichtige Faktor wird im Zuge des Bezahlvorgangs durch das Vorzeigen der Bordkarte dokumentiert. Infolgedessen richten sich die Steuerabgaben, die der Staat für verkaufte Duty-Free-Artikel erhält, nach dem Zielort des Passagiers.
Redaktion finanzen.net
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