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Wenn die Autofarbe teuer wird: Von Bußgeldern bis zur Stilllegung

25.02.26 23:16 Uhr

Lackiert und abkassiert? Diese Autofarbe kann Bußgelder und sogar Stilllegung nach sich ziehen | finanzen.net

Ein Auto ist nicht mehr nur ein Fortbewegungsmittel, sondern auch Ausdruck von Stil und Persönlichkeit. Wer allerdings glaubt, bei der Farbwahl völlig freie Hand zu haben, täuscht sich. Manche Lackierungen sind nicht nur unerwünscht, sondern sogar verboten.

Wo die Farbwahl Grenzen hat

Die Vorstellung, ein Auto in leuchtendem Neon oder mit einer hochglänzenden Chromfolie auf die Straße zu bringen, mag verlockend sein. Doch genau hier setzt der Gesetzgeber klare Grenzen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Bußgelder von bis zu 135 Euro möglich, wenn ein Wagen durch seine Farbe gegen Vorschriften verstößt. In Einzelfällen drohen sogar Punkte oder eine Stilllegung, so Focus.de. Fluoreszierende Lackierungen oder selbstleuchtende Folien gelten als besonders kritisch, weil sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder blenden können. Auch extreme Varianten wie Vantablack, das ein Fahrzeug fast unsichtbar wirken lässt, sind untersagt. Besonders heikel wird es bei Designs, die einem Polizei- oder Rettungsfahrzeug nachempfunden sind. Hier drohen nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe, wie t-online.de berichtet.

Wenn Folien zum Risiko werden

Nicht nur Lackierungen können teuer werden, auch falsch angebrachte Folien sind ein Thema. Laut ADAC reicht es aus, eine Folie auf dem Kennzeichen oder an den Scheinwerfern anzubringen, um ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zu kassieren. Sollte dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein, steigt die Strafe an: 25 Euro sind dann fällig.

Bürokratie nach der Umgestaltung

Eine neue Autofarbe bedeutet nicht automatisch Ärger, vorausgesetzt, die Formalitäten stimmen. Wer sein Auto umlackiert oder mit einer Vollfolierung versieht, muss die Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn es sich um kleinere Teilfolierungen handelt, die das Erscheinungsbild kaum verändern. Die Versicherung Verti weist darauf hin, dass die Eintragung spätestens bei der nächsten Ummeldung erfolgen muss. Wer diese Vorschrift ignoriert, riskiert Probleme bei Kontrollen oder spätestens beim TÜV.

Redaktion finanzen.net

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