Bilder und Chats versenden

Rechtliche Grundlage: WhatsApp-Nachrichten weiterleiten - ist das legal?

18.09.23 06:50 Uhr

Rechtliche Grundlage: WhatsApp-Nachrichten weiterleiten - ist das legal? | finanzen.net

Laut Schätzungen eines Experten begehen 80 Prozent der Jugendlichen in den Sozialen Netzwerken bewusst oder unbewusst eine Straftat. Aber was genau ist illegal?

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Inhalte dürfen nur mit einer Einwilligung weitergeleitet werden

Facebooks Messenger-Dienst WhatsApp erfreut sich weltweit eines großen Nutzerstamms, rund eine Milliarde Menschen nutzen den Chat-Dienst. Allerdings kann man sich schneller in rechtlichen Grauzonen befinden, als man denkt. Deshalb gilt: Leitet ein WhatsApp-User Nachrichten oder Bilder aus einem privaten Chat oder einer Gruppe an einen anderen Nutzer weiter, muss der ursprüngliche Versender erst darüber in Kenntnis gesetzt werden. Nachrichten oder Bilder einer Person dürfen nicht ohne Einwilligung an Dritte versendet werden, da dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte eingreift. In Deutschland hat jeder das Recht am eigenen Bild sowie an seinem geschriebenen Wort und kann somit selbst entscheiden, wer welche Informationen von ihm erhält. Das unbefugte Weiterleiten von Nachrichten und Bildern über WhatsApp ist somit nicht erlaubt.

Was kann strafrechtlich geahndet werden und was nicht?

Verstößt jemand gegen dieses Recht, kann das Bundesdatenschutzgesetzes jedoch nur dann angewendet werden, wenn das Weiterleiten der Nachrichten nicht privaten Gründen diente, erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz auf seiner Website. Chatnachrichten, die an Freunde und Kollegen weitergeleitet werden, können nur zivilrechtlich und nicht über eine Datenaufsichtsbehörde geahndet werden. Vorgehensmaßnahmen auf zivilrechtlicher Grundlage können unter anderem Unterlassungsforderungen sein. Bei schwerwiegenderen Angriffen auf das Persönlichkeitsrecht, wie dem Weiterleiten von Nacktbildern, kann auch Schmerzensgeld verhängt werden.

Werden Inhalte jedoch zu bestimmten Zwecken, die nicht privater Natur sind, weitergeleitet, kann von Datenaufsichtsbehörden auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes gehandelt werden. Dies tritt laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ein, wenn Nachrichten an den Arbeitgeber, das Unternehmen oder andere Behörden weitergeleitet werden.

Wenn jemand diese Inhalte weiterleitet, macht er sich strafbar

Das Versenden und Besitzen von pornografischen, rassistischen und volksverhetzenden Inhalten ist in Deutschland ein Straftatbestand, erläutert der WDR. Wer diese Inhalte selbst im privaten Kreis über WhatsApp weiterverbreitet, macht sich damit im Sinne der Verbreitung verbotener Schriften strafbar. Dazu zählen beispielsweise Nacktbilder oder Bewegtbilder mit volksverhetzendem Inhalt. Selbst wenn ein WhatsApp-User lediglich über eine Gruppe einen solchen Inhalt empfängt, macht er sich wegen des Besitzes dieser Daten strafbar. Laut Kriminalhauptkomissar Dieter Ackerman kommen rund 80 Prozent der Jugendlichen über Soziale Netzwerke mit solchen Inhalten in Berührung, berichtet CHIP.

WhatsApp-User können sich dagegen schützen, indem sie fragwürdige Inhalte sofort löschen oder bei WhatsApp die Funktion "Automatisches Herunterladen von Medien" über die "Einstellungen" und "Datennutzung" deaktivieren. Während Facebook laut CHIP über die Plattform verschickte Daten bereits auf illegale Inhalte überprüft, ist dies bei WhatsApp noch nicht der Fall.

Redaktion finanzen.net

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