Berufskleidung

Wann kann Berufskleidung von der Steuer abgesetzt werden?

26.03.24 06:54 Uhr

Berufskleidung von der Steuer absetzen - in diesen Fällen ist das möglich | finanzen.net

Kosten für die Berufskleidung können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt allerdings gewisse Vorschriften, was als Arbeitskleidung zählt und was nicht.

Wann zählt Kleidung als Berufskleidung?

Neben herkömmlicher Schutzkleidung, die in manchen Berufen notwendig ist, gehören auch Uniformen, wie ein weißer Kittel in Heil- und Pflegeberufen oder die Amtskleidung von Richtern und Geistlichen zu der steuerlich absetzbaren Arbeitskleidung. Der schwarze Anzug eines Kellners oder eines Anwalts hingegen darf nicht steuerlich geltend gemacht werden, da nicht genau unterschieden werden kann, ob jene Kleidung auch zur privaten Nutzung Anwendung findet. Dies war zwischenzeitlich umstritten, wie steuern.de schreibt, doch mittlerweile hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung gefällt (Az.: VIII R 33/18). In einem Urteil vom März 2022 heißt es, dass Kleidungsstücke nur dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien, wenn es sich um Aufwendungen für typische Berufskleidung (nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) handele. Weiter schreibt der Bundesfinanzhof, dass schwarze Anzüge, Blusen und Pullover nicht hierunter fallen, da es sich hierbei um "bürgerliche Kleidung" handele, die auch privat getragen werden könne. Der Bundesfinanzhof kam zu diesem Urteil, nachdem selbstständige Trauerredner Klage eingereicht hatten, da sie bei der Gewinnermittlung Aufwendungen für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben geltend machten und das Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen ablehnte.

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Wie gibt man Aufwendungen für Berufskleidung steuerlich an?

In der Regel können Arbeitnehmer die Kosten für ihre Berufsbekleidung als Werbungskosten von der Steuer absetzen, so steuern.de. Dafür muss, wie oben schon erwähnt wurde, die Kleidung auch deutlich als Arbeitskleidung zu erkennen sein. Dies können als Polizist Kleidungsstücke sein, die das Emblem der Polizei beinhalten oder Anzüge und Kostüme mit einem abnehmbaren Emblem, das auf den Arbeitgeber hinweist, schreibt steuern.de. Zur Uniform getragene Schuhe oder Socken können hingegen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wichtig zu wissen ist zudem noch, dass nicht nur die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, sondern auch möglicherweise anfallende Instandhaltungskosten. Hierzu zählen das Nähen und das Stopfen und ebenso die Reinigung von Arbeitskleidung. Steuern.de meint, dass im Regelfall Kosten bis 110 Euro vom Finanzamt akzeptiert werden würden. In Bezug auf Verschmutzung und Beschädigung sei es auch möglich, Kosten für bürgerliche Kleidung von der Steuer abzusetzen, insofern die Beschädigung beruflich verursacht wurde, so steuern.de.

F. Traina / Redaktion finanzen.net

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