In diesen Ländern läuft das Impfzertifikat nach einer bestimmten Dauer ab
Ein gültiger Impfschutz gegen das Coronavirus ist eine notwendige Voraussetzung, um in viele Staaten einreisen zu dürfen. Wann jedoch eine Impfung abläuft, variiert von Land zu Land. Welche Regelungen wo gelten, liefert folgende Übersicht.
Eine Impfung gegen das Coronavirus hält nicht ewig. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) sind immungesunde Personen mindestens sechs Monate nach dem Abschluss der Grundimmunisierung noch gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt. Nach Ablauf dieser Zeit nimmt die Wirksamkeit allerdings ab. Aufgrund dieses ablaufenden Impfschutzes begrenzen viele Länder die Gültigkeit der Impfzertifikate auf eine bestimmte Dauer. Während manche Staaten eine Impfung ein ganzes Jahr lang akzeptieren, verlangen andere schon nach sechs Monaten eine Auffrischung.
Deutschland, die Schweiz und Dänemark
In Deutschland, der Schweiz und Dänemark, sowie in vielen anderen europäischen Ländern, sind Impfzertifikate ein ganzes Jahr lang gültig. Zwölf Monate nach Verabreichung der letzten für den kompletten Impfschutz erforderlichen Impfung gilt ein Impfzertifikat als abgelaufen und wird in diesen Ländern nicht mehr als Impfnachweis akzeptiert. Eine Auffrischung, die vom RKI schon nach sechs Monaten empfohlen wird, verlängert die Gültigkeitsdauer erneut um ein Jahr.
Wie die Seite reisereporter berichtet, werde derzeit auf Ebene der EU diskutiert, dass der Impfstatus aufgrund der abnehmenden Wirksamkeit eine Gültigkeit von neun Monaten nach der zweiten Impfung haben soll. Sollte diese Vereinbarung getroffen werden, könnte womöglich zumindest in vielen Mitgliedstaaten die Akzeptanz des Impfzertifikats reduziert werden. Wie der ADAC schreibt, plane beispielsweise Dänemark, schon im Januar 2022 die Gültigkeit des Impfstatus auf sieben Monate zu verkürzen.
Österreich, Italien und Tschechien
Die Länder Österreich, Italien und Tschechien möchten der EU-Empfehlung offenbar bereits Folge leisten und beziffern die Gültigkeit eines Impfzertifikats auf neun Monate. Während Österreich diese Regelung schon am sechsten Dezember eingeführt hat, gilt laut dem reisereporter in Tschechien die Bestimmung erst ab dem ersten Januar 2022. Wer in diesen Ländern also ein Impfzertifikat besitzt, dass älter als 270 Tage ist, wird als ungeimpft angesehen. Ein Booster kann den Impfstatus wiederum um weitere neun Monate verlängern.
Frankreich
Frankreich macht die Gültigkeit des Impfzertifikats bisher noch vom Alter der Person abhängig. Seit dem 15. Dezember 2021 gelten über 65-Jährige als geimpft, wenn deren Impfung nicht länger als sieben Monate zurückliegt. Laut Angaben des ADAC soll es dabei aber nicht bleiben. Ab dem 15. Januar 2022 gelte die Regelung für jeden, sodass das Alter keine Rolle mehr spiele. Für die Einreise in das Land sei die Gültigkeit des Impfzertifikats allerdings irrelevant. Lediglich für Aktivitäten im Land benötige man einen Nachweis.
Griechenland
Laut dem reisereporter hat Griechenland eine ähnliche Regelung wie Frankreich. Personen über 60 Jahren müssen ihre Impfung nach spätestens sieben Monaten wieder auffrischen, ansonsten gelten sie erneut als ungeimpft. Der Regierungschef Kyriakos Mitsotakis soll nach Angaben des reisereporter sogar eine EU-weite Booster-Pflicht für Seniorinnen und Senioren fordern.
Israel und Montenegro
Noch strengere Regeln als alle bisherigen Länder haben Israel und Montenegro. Beide Staaten lassen laut dem reisereporter nur Personen einreisen, deren Impfung nicht länger als 180 Tage bzw. sechs Monate zurückliegt. Damit gelten dort die kürzesten Gültigkeitszeiträume. Ohne eine Booster-Impfung verfällt der Impfstatus nach Ablauf des halben Jahres.
Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net
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