Auslandskonto

Girokonto im Ausland eröffnen? So geht's

01.04.25 23:30 Uhr

Girokonto im Ausland: So klappt die Kontoeröffnung problemlos | finanzen.net

Die Eröffnung eines Girokontos im Ausland kann in vielen Situationen vorteilhaft sein, sei es für ein Studium, eine berufliche Tätigkeit oder den Erwerb einer Immobilie im Ausland. Während innerhalb der Europäischen Union (EU) bestimmte Rechte und Vereinfachungen bestehen, variieren die Bedingungen außerhalb der EU erheblich.

Recht auf ein Basiskonto innerhalb der EU

Seit der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie haben Verbraucher das Recht, in jedem EU-Mitgliedstaat ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Dieses Konto ermöglicht grundlegende Bankdienstleistungen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Ein Wohnsitz im jeweiligen Land ist hierfür nicht erforderlich; jedoch kann die Bank in bestimmten Fällen einen Nachweis über ein berechtigtes Interesse verlangen, beispielsweise durch Vorlage eines Arbeitsvertrags oder einer Studienbescheinigung, wie ein Online-Beitrag von evz.de (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland) aufklärt. Es ist wichtig zu beachten, dass Basiskonten in der Regel als Guthabenkonten geführt werden und keinen Überziehungskredit bieten. Die Eröffnung muss innerhalb von zehn Tagen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen, und die Gebühren sollten angemessen sein, wie es weiter heißt.

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Kontowechsel innerhalb der EU erleichtert

Für Verbraucher, die von einem bestehenden Konto in ein anderes EU-Land wechseln möchten, sind Banken verpflichtet, einen Kontowechselservice anzubieten. Dieser Service umfasst die Bereitstellung einer Liste aller laufenden Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßigen Überweisungen der letzten 13 Monate. Zudem kann die alte Bank angewiesen werden, verbleibendes Guthaben auf das neue Konto zu übertragen und das alte Konto zu schließen, wobei Kündigungsfristen zu beachten sind, so der Online-Beitrag von evz.de weiter. Es wird empfohlen, das alte Konto zunächst parallel weiterzuführen, um sicherzustellen, dass alle Zahlungen reibungslos auf das neue Konto umgestellt werden.

Kontoeröffnung außerhalb der EU

Außerhalb der EU existiert kein allgemeines Recht auf die Eröffnung eines Bankkontos ohne Wohnsitz im jeweiligen Land. Die Bestimmungen variieren je nach Land und Bank. Einige Länder und Finanzinstitute ermöglichen es Ausländern, ein Konto zu eröffnen, während andere strengere Anforderungen stellen oder die Eröffnung ohne lokalen Wohnsitz gänzlich ausschließen. In jedem Fall sind gültige Identifikationsdokumente wie Reisepass oder Personalausweis unerlässlich. Zusätzlich können Nachweise über den Wohnsitz, Einkommensquellen oder den Zweck der Kontoeröffnung verlangt werden. Es ist daher ratsam, sich vorab über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes und der ausgewählten Bank zu informieren.

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Online-Banken als Alternative

Mit dem Aufkommen von Online-Banken und Fintech-Unternehmen haben sich neue Möglichkeiten für die Eröffnung von Bankkonten ohne physischen Wohnsitz im jeweiligen Land ergeben. Diese digitalen Banken bieten oft vereinfachte Verfahren zur Kontoeröffnung, die vollständig online durchgeführt werden können. Allerdings können auch hier spezifische Anforderungen gelten, wie beispielsweise der Nachweis eines Wohnsitzes in bestimmten Ländern oder zusätzliche Identitätsverifikationen. Es ist daher wichtig, die Bedingungen und Gebührenstrukturen der jeweiligen Online-Bank sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen entsprechen, so ein Beitrag von Wise.

SEPA-Verordnung und Diskriminierungsverbot

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stellt die Single Euro Payments Area (SEPA) sicher, dass grenzüberschreitende Zahlungen in Euro genauso einfach und kostengünstig sind wie inländische Transaktionen. Gemäß der SEPA-Verordnung dürfen Unternehmen und Banken Zahlungen von Konten in anderen EWR-Ländern nicht aufgrund der ausländischen IBAN ablehnen. Dies bedeutet, dass Verbraucher nicht gezwungen werden können, ein lokales Bankkonto zu eröffnen, nur um bestimmte Dienstleistungen oder Produkte in Anspruch zu nehmen. Dennoch kann es in der Praxis vorkommen, dass Unternehmen Zahlungen von ausländischen Konten ablehnen, was einen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung darstellt. In solchen Fällen können sich Betroffene an die zuständigen nationalen Behörden oder Verbraucherzentralen wenden, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (evz.de) abschließend berichtet.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Christian Zachariasen/Getty Images