Arbeitsrecht

Zeitkonto im Minus? Das passiert bei Minusstunden im Job

03.10.24 23:23 Uhr

Gefährliche Minusstunden! Was jetzt drohen kann - von Lohnkürzung bis Kündigung | finanzen.net

Minusstunden im Job sind ein Thema, das viele Arbeitnehmer betrifft. Dabei handelt es sich um Arbeitszeit, die ein Mitarbeiter weniger gearbeitet hat, als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Was sind die Gründe und sind sie ein Kündigungsgrund?

Gründe für Minusstunden

Minusstunden entstehen in der Regel, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit nicht vollständig erfüllt. Wie die Rechtsschutzversicherung ROLAND in einem Beitrag erläutert, sind häufige Gründe für Minusstunden etwa ein verspätetes Erscheinen oder ein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes, eine Verlängerung der Mittagspause, oder die Erledigung privater Besorgungen während der Arbeitszeit. Da eine gesetzliche Regelung zu Minusstunden laut ROLAND nicht existiert, hängt der Umgang von den individuellen Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Wenn keine entsprechende Klausel zu Minusstunden existiert, sind sie im Grunde genommen auch nicht durchsetzbar.

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Erfassung von Minusstunden

Die Erfassung von Minusstunden erfolgt in der Regel durch das Unternehmen, häufig über Zeiterfassungssysteme. Diese Systeme registrieren die geleisteten Arbeitsstunden und gleichen sie mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Weicht die tatsächlich gearbeitete Zeit nach unten ab, entstehen Minusstunden, die dokumentiert werden. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Überblick über die erfassten Stunden behalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten, was auch die Erfassung von Minusstunden umfasst.

Krankmeldung und Feiertage

Laut Paragraf drei Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) dürfen Fehltage aufgrund von Krankheit nicht als Minusstunden verbucht werden, sofern der Arbeitnehmer ordnungsgemäß krankgemeldet ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Ebenso sind Minusstunden wegen Feiertagen nicht rechtens, da Paragraf zwei EFZG den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

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Sind Minusstunden ein Kündigungsgrund?

Ob Minusstunden ein Kündigungsgrund sind, hängt von den Umständen ab. Wie ROLAND berichtet, verstößt ein Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Fristen, wenn die Minusstunden nicht ausgeglichen werden, was eine Abmahnung oder Gehaltskürzung nach sich ziehen kann. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg 2016, dass die vereinbarte Arbeitsleistung zu den Kernpflichten des Arbeitnehmers gehört und erklärte damit eine fristlose Kündigung wegen Minusstunden für wirksam. Laut Paragraf 626 BGB ist eine fristlose Kündigung jedoch nur aus wichtigem Grund zulässig, der im Verhalten des Arbeitnehmers begründet sein muss.

Minusstunden und der Lohn

Bei der Frage, ob Minusstunden vom Lohn abgezogen werden können, hängt die Beantwortung vom genauen Umstand ab. Wenn Minusstunden aufgrund betrieblicher Gründe entstanden sind, darf der Arbeitgeber den Lohn laut ROLAND in der Regel nicht kürzen, wie es Paragraf 615 BGB vorsieht. Anders kann es aussehen, wenn Minusstunden durch das Verhalten des Arbeitnehmers entstehen, etwa durch unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit. In solchen Fällen kann eine Lohnkürzung erfolgen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Laut Paragraf zwölf Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Lohnkürzungen nur in bestimmten Fällen erfolgen, wenn dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde.

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Minusstunden und Urlaub

Urlaub und Minusstunden sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Minusstunden nicht mit Urlaubsansprüchen verrechnet werden dürfen, wie ROLAND berichtet. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, auch wenn ein Mitarbeiter Minusstunden hat. Sollte ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Rückerstattung der Urlaubstage gemäß Paragraf neun Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), jedoch haben diese keine direkte Auswirkung auf die Minusstunden.

Redaktion finanzen.net

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