Unbezahlter Urlaub: Das müssen Arbeitnehmer wissen
Über unbezahlten Urlaub wird viel gesprochen, doch immer wieder verbreiten sich Halbwahrheiten. Deshalb lohnt es sich, einen genaueren Blick auf das Arbeitsrecht zu werfen und Anspruch, Voraussetzungen und Ablauf von unbezahltem Urlaub genauer unter die Lupe zu nehmen.
• Unbezahlter Urlaub: Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, kein Gehalt
• Nicht gesetzlich verankert: Arbeitgeber kann Genehmigung verweigern
• In einigen Ausnahmefällen gibt es ein Recht auf unbezahlten Urlaub
Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb es Arbeitnehmer in Erwägung ziehen, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Von einer Traumreise, über das Pflegen von Kindern oder älteren Angehörigen bis hin zu einer beruflichen Weiterbildung oder dem Abschluss einer Promotion - die Motive sind äußerst unterschiedlich und können viele Arbeitnehmer betreffen. Deshalb lohnt es sich, mit falschen Mythen rund um das Thema des unbezahlten Urlaubs aufzuräumen und einen genaueren Blick auf das Arbeitsrecht zu werfen.
Definition: Was genau ist unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub ist eine temporäre Freistellung von der Arbeit, bei der Arbeitnehmer keine Vergütung erhalten. Diese Form der beruflichen Auszeit, der unter die weit gefasste Kategorie des Sonderurlaubs fällt, ermöglicht es dem Arbeitnehmer, persönliche Angelegenheiten zu regeln oder sich anderen Prioritäten zu widmen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis formal bestehen, was die Einbehaltung des Wettbewerbsverbots, der Treuepflicht, der Fürsorgepflicht und einen eventuell bestehenden Kündigungsschutz inkludiert. Jedoch unterliegt der Arbeitnehmer keiner Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Ebenfalls entfallen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Sonn- und Feiertagszuschläge, wie das HR-Portal "personio" schreibt.
Dahingehend unterscheidet sich unbezahlter Urlaub von der "Sabbatical"-Auszeit, bei der Arbeitnehmer je nach vorherigen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber weiterhin eine gewisse Summe des Gehalts ausgezahlt bekommen. Die Länge des unbezahlten Urlaubs ist offen und muss zwischen Arbeitgeber und -nehmer vereinbart werden. Die Dauer kann somit zwischen wenigen Tagen bis zu zwei Jahren variieren. Bei dem Anfragen von unbezahltem Urlaub spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten handelt.
Wer kann unbezahlten Urlaub nehmen?
Grundsätzlich kann somit jeder Arbeitnehmer in Deutschland unbezahlten Urlaub beantragen. Allerdings ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf die Genehmigung unbezahlten Urlaubs im deutschen Arbeitsrecht nicht verankert. Das Bundesurlaubsgesetz der Bundesrepublik legt lediglich eine Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen - mindestens 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche und mindestens 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche - fest, an die sich Arbeitgeber halten müssen.
"Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, einen Mitarbeiter ohne Bezahlung freizustellen", führt Wolfgang Lipinski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Münchener Kanzlei Beiten Burkhardt, gegenüber der "Deutschen Handwerks-Zeitung" aus. "Tut er dies nicht, ist der Beschäftigte verpflichtet, am Arbeitsplatz zu erscheinen. Sonst handelt es sich um Arbeitsverweigerung." Das kann ein Kündigungsgrund sein. Allerdings gebe es zahlreiche Ausnahmen.
Wann hat man Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Dazu gehören vor allem die Pflege naher Angehöriger oder eigener Kinder (unter 12 Jahren). Eltern haben die Möglichkeit, sich unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Betreuung ihres erkrankten Kindes zu übernehmen. Jedes Elternteil kann dies für bis zu zehn Tage pro Jahr in Anspruch nehmen, während Alleinerziehende sogar 20 Tage unbezahlt fehlen dürfen. Wenn ein Elternteil mehrere Kinder hat, beträgt die maximale Anzahl der Arbeitstage, an denen sie zuhause bleiben können, 25 Tage im Jahr, während Alleinerziehende auf 50 Tage Anspruch haben. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Anspruch nur für Kinder unter zwölf Jahren gilt, die über ein Elternteil gesetzlich krankenversichert sind und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, hebt die "Deutsche Handwerks-Zeitung" hervor.
Bei der Pflege von kranken Familienangehörigen haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine gewisse Lohnfortzahlung. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld zu stellen. Wenn das betroffene Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist, erhalten die Eltern während der (unbezahlten) Freistellung Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des entgangenen Brutto- oder 90 Prozent des Nettolohns.
Auch unerwartete Notsituationen (z.B. Brand in der Wohnung, Überschwemmung durch Wasserrohrbruch), die Ausübung bestimmter Ehrenämter (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Betriebsrat) oder eine berufliche Weiterbildung inklusive Promotionen stellen triftige Gründe für einen unbezahlten Urlaub dar. Wichtig ist hierbei immer die direkte und offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und -nehmer. "In den meisten Fällen können sich beide Seiten schnell einigen", zeigt Lipinskis Erfahrung. "Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich fixiert wird. Damit sind Missverständnisse ausgeschlossen," betont der Rechtsanwalt.
Wann kann ein Arbeitgeber unbezahlten Urlaub verweigern?
Allerdings unterliegt die Genehmigung des unbezahlten Urlaubs dem Ermessen des Arbeitgebers, der die individuellen betrieblichen Belange berücksichtigen kann. Beispielsweise kann der Antrag eines Arbeitnehmers auf unbezahlten Urlaub dann abgelehnt werden, wenn ein urlaubsbedingter Personalmangel oder die Mitwirkung des Antragstellenden in einem termingebundenen Projekt vorliegt. Allerdings: Wenn einem Mitarbeiter eines Unternehmens unbezahlter Urlaub genehmigt worden ist, muss dies den anderen Beschäftigten nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings ebenfalls genehmigt werden.
"Aus Arbeitgebersicht würde ich mir die Gründe und Motivation für einen Sonderurlaub bei jedem einzelnen Mitarbeiter immer ganz genau anschauen. Tut man dies nicht, läuft man Gefahr, dass die gesamte Belegschaft einen Anspruch auf Sonderurlaub aus betrieblicher Übung erhält", empfiehlt Arbeitsrechtler Wolfgang Lipinski.
Darüber hinaus ist ein Arbeitgeber qua Gesetz dann zur Genehmigung unbezahlten Urlaubs verpflichtet, wenn im Arbeitsvertrag bereits Anspruchsgrundlagen eines unbezahlten Urlaubs beschlossen worden sind. Dieser Fall kommt insgesamt allerdings eher selten vor. Allgemein ist wichtig zu beachten, dass es in bestimmten Branchen oder Unternehmen möglicherweise spezifische Regelungen oder Beschränkungen bezüglich unbezahlten Urlaubs geben kann. Arbeitnehmer sollten daher ihre Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen überprüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Richtlinien verstehen und befolgen.
Redaktion finanzen.net
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