Sonderurlaub: Wann der Arbeitgeber frei geben muss - bei voller Bezahlung
Für besondere Ereignisse wie Heirat oder die Geburt eines Kindes hat man Anspruch auf Sonderurlaub. Welche Regelungen es gibt und was man wissen sollte.
Wer umzieht, heiratet oder ein Kind bekommt, muss nicht eigens dafür seine Urlaubstage abzwacken. Man kann auch Sonderurlaub beantragen - und das unter Fortzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber. Doch was die Gründe für Sonderurlaub sein können, ist umstritten, und hängt oft vom jeweiligen Unternehmen ab.
Sonderurlaub für "persönliche" Gründe
Hier lohnt es sich als ersten Schritt, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Arbeitgeber können die Frage des Sonderurlaubs ihrer Mitarbeiter unterschiedlich regeln. Wurden im Arbeitsvertrag hierzu aber keine Vereinbarungen getroffen, dann gelten die rechtlichen Bestimmungen. Im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub hat, wenn er aus "einem in seiner Person liegenden Grund" seiner Arbeitsverpflichtung nicht nachkommen kann. Wie lange der Sonderurlaub dauert, ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.
In der Regel orientiert man sich aber am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), wobei sich die besondere Arbeitsbefreiung zwischen einem bis vier Tage erstrecken kann - je nachdem, was für ein Grund vorliegt.
Wann hat man keinen Sonderurlaubsanspruch?
Beim Sonderurlaub ist es wichtig zu beachten, dass der Arbeitsausfall nicht mit "äußere[n] Umstände[n]" wie Staus, Hochwasser oder Streik begründet werden kann, wie die Arbeitskammer des Saarlandes schreibt. Zudem sollten Arbeitnehmer "grundsätzlich versuchen, den Arbeitsausfall zu vermeiden", indem in etwa Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden. Außerdem greift der Sonderurlaub nicht, wenn man ohnehin von der Arbeit befreit ist, wie beispielsweise in der Elternzeit. Nicht zuletzt sollte man sich bewusst sein, dass der Sonderurlaub nur wenige Tage gilt und die Fortzahlung des Einkommens "nur für die tatsächliche Dauer der Arbeitsverhinderung" erfolgt - andernfalls hat man keinen Anspruch darauf.
Gründe für Sonderurlaubsanspruch
Stehen hingegen außergewöhnliche Ereignisse wie die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder die Goldene Hochzeit der Eltern an, dann können sich Arbeitnehmer von ihrer Arbeitspflicht an den jeweiligen Tagen befreien lassen. Auch die Betreuung eines erkrankten Familienangehörigen wie die eines Kindes oder eines Elternteils oder Todesfälle können als Sonderurlaub gezählt werden. Unter besonderen Umständen kann man sich laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Falle einer Kündigung auch für Vorstellungsgespräche eine Auszeit nehmen. Umzüge werden gegebenenfalls ebenso dazu gezählt und "im angemessenen Umfang" als bezahlter Sonderurlaub gewährt.
Wie Görzel gegenüber dem Nachrichtenmagazin Stern äußerte, haben auch Minijobber Anspruch auf Sonderurlaub, da sie auch "ganz normale Arbeitnehmer wie jeder andere" sind und demzufolge "dieselben Rechte" haben. Die Ausnahme stellt bei ihnen der reguläre Erholungsurlaub dar, der sich von dem der Vollzeit-Mitarbeiter unterscheiden und kürzer ausfallen kann.
Redaktion finanzen.net
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