Alkohol bei Geburtstagsfeiern und Jubiläen im Büro: Was ist erlaubt?
Ob ein Glas Sekt zum Geburtstag oder ein Bier beim Jubiläum, Alkoholkonsum im Büro ist ein heikles Thema. Welche Regeln gelten, und worauf sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?
Rechtliche Grundlagen
Der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten. Ob er erlaubt ist, hängt von der Branche, den Aufgaben und den internen Vorgaben des Arbeitgebers ab. Karriere.de erklärt, dass insbesondere in Berufen mit hohen Sicherheitsanforderungen, etwa im Transportwesen oder an Maschinen, ein striktes Alkoholverbot üblich ist. Verstoßen Mitarbeiter dagegen, drohen Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung. In weniger sicherheitskritischen Berufen kann der Arbeitgeber Alkoholkonsum erlauben oder in Betriebsvereinbarungen regeln.
Wo liegen die Grenzen?
Geburtstage oder Jubiläen im Büro sind oft mit einem Glas Sekt oder Bier verbunden. Diese Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dennoch gilt: Übermäßiger Konsum kann Probleme verursachen. Alkoholisierte Mitarbeiter, die Schäden verursachen können, werden persönlich haftbar gemacht. Zudem könnte der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls erlöschen. Rechtsanwalt.com empfiehlt, dass Arbeitgeber bei Bürofeiern auch alkoholfreie Alternativen wie Säfte oder alkoholfreien Sekt anbieten. Das reduziert den sozialen Druck auf Kollegen, die keinen Alkohol konsumieren möchten oder dürfen.
Risiken und Konsequenzen von Alkoholkonsum
Alkoholkonsum beeinträchtigt die Konzentration und Leistungsfähigkeit. Das Magazin Kom weist darauf hin, dass dies nicht nur die Produktivität mindern, sondern auch Gefahren für die Sicherheit schaffen kann. Besonders in Berufen mit technischem oder Kundenkontakt kann dies zu ernsten Konsequenzen führen. Auch Restalkohol vom Vorabend ist ein unterschätztes Risiko - vor allem, wenn es sich um regelmäßige Vorfälle handelt. Arbeitgeber sind in der Verantwortung, die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört, klare Regelungen zu schaffen, aber auch unangemessenes Verhalten zu sanktionieren, um Wiederholungen zu vermeiden.
Redaktion finanzen.net
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