ver.di, IG Metall & Co.: Das sind die Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft
Das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften ist in Deutschland ein Grundrecht. Was bringt die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?
Gewerkschaften setzen sich in Deutschland schon seit fast 200 Jahren für die Rechte von Arbeitnehmern ein. In Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz heißt es: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet."
Gewerkschaftsmitglieder profitieren von vielen Zusatzleistungen
Dass Gewerkschaften noch mehr machen, als ab und zu für einen Streik auf die Straße zu gehen und damit während ihrer Tarifverhandlungen etwa den öffentlichen Nahverkehr lahmzulegen, fällt in der Berichterstattung oft unter den Tisch. Tatsächlich kann sich eine Mitgliedschaft aber sehr lohnen. Zu den Leistungen, die Gewerkschaftsmitglieder bei den meisten Arbeitnehmerzusammenschlüssen in Anspruch nehmen können, gehören oft eine kostenlose Rechtsberatung und -vertretung, Fortbildungen, Arbeitszeugnisberatungen, Lohnsteuer-Services, Vorteile im Krankheitsfall und eine Rentenberatung. Einzige Bedingung für die Inanspruchnahme des Rechtsbeistands ist, dass man bereits seit mindestens drei Monaten Gewerkschaftsmitglied ist.
Neben den direkten Leistungen für ihre Mitglieder haben Gewerkschaften noch einen weiteren Vorteil: Durch die Masse der Menschen, die als Mitglieder hinter ihren Forderungen stehen, haben die vom Staat unabhängigen Verbände vergleichsweise großen Einfluss auf Arbeitgeber. Für ihre Mitglieder können sie so gute Tarifverträge aushandeln, die oftmals zusätzliche Urlaubstage, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen und -zeiten bedeuten.
Jeder kann Gewerkschaftsmitglied werden
Solange eine Verbindung zwischen dem eigenen Tätigkeitsfeld und dem Fokus der Gewerkschaft besteht, kann jeder Mitglied werden - auch Selbstständige, Minijobber, Studierende, Bürgergeld-Empfänger und Rentner. Alle Gewerkschaftler zahlen dabei ein Prozent ihres Bruttolohns als Mitgliedsbeitrag, wobei dieser etwa für Rentner und Studierende in der Regel ermäßigt ist.
Natürlich gelten in den Gewerkschaften auch bestimmte Regeln: "Mitglieder dürfen kein gewerkschaftsschädigendes Verhalten zeigen", so Malte Lübker von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf gegenüber ntv. Das bedeutet, dass auch Streikbruch strengstens verboten ist - bei Verstoß gegen diese Regel droht ein internes Untersuchungsverfahren, eine Rüge oder sogar der Ausschluss aus der Gewerkschaft. Damit die Mitglieder nicht reihenweise Streikbruch begehen, weil sie während der Arbeitsverweigerung kein Geld verdienen, zahlen Gewerkschaften einen anteiligen Ausgleich aus der Streikkasse. Dieser ist zwar nicht so hoch wie das eigentliche Gehalt, hilft den Streikenden jedoch, für die Dauer des Streiks über die Runden zu kommen. Übrigens: Ein Streik kommt nur dann zustande, wenn mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder dafür stimmen.
Nicht alle sind begeistert - aber viele Chefs schätzen Gewerkschaften
Es kann immer sein, dass ein Arbeitgeber nicht begeistert davon ist, wenn seine Angestellten in einer Gewerkschaft aktiv sind. Doch das ist - zumindest in der Metall-Branche - eher selten der Fall: "Die meisten Chefs schätzen Gewerkschaften. In der Krise haben Arbeitgeber und IG Metall auf Kooperation und gemeinsame Problemlösungen gesetzt", berichtet die IG Metall auf ihrer Website. Und: "Eine Mitgliedschaft ist vertraulich - der Arbeitgeber muss darüber nicht Bescheid wissen."
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Urbanscape / Shutterstock.com