Was ist erlaubt und was nicht? Das private Autowaschen kann Autobesitzer teuer zu stehen kommen
Autoliebhaber lassen wahrscheinlich nur ungern fremde Leute an ihre Karosserien heran. Deshalb ist das Waschen des eigenen Wagens Ehrensache. Doch ist die private Reinigung überhaupt erlaubt oder ist die Fahrt in die Waschanlage Pflicht?
Für sämtliches Leben ist Wasser eine unerlässliche Ressource. Für den Fortbestand unserer Gesellschaft ist ein Erhalt der Quellen von besonderer Bedeutung. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Gewässer verpflichtet und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verabschiedet. Es regelt die nachhaltige Bewirtschaftung der Vorkommen und wirkt einer Verschmutzung entgegen. Für Autobesitzer stellt es damit jedoch die größte Hürde bei der eigenen Autowäsche dar.
Die genauen Vorschriften sind ungewiss
Paragraph 48 des WHG besagt, dass "eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser nur erteilt werden darf, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist". Diese Vorschrift ist in ihrer Formulierung eher unpräzise. Sie gibt weder genaue Anweisungen, noch zeigt sie Beispiele zu expliziten Sachverhalten auf, die grundsätzlich untersagt sind. Laut dem Bußgeldkatalog, ist deshalb die Auslegung der Vorgabe auch jeder Gemeinde selbst überlassen. Es muss lediglich ausgeschlossen sein, dass verunreinigtes Wasser in den Boden gelangen kann.
Für die Privatperson, die zuhause ihr Auto waschen möchte, bedeutet das, dass ein kontrollierter und sauberer Abfluss des Reinigungswassers sichergestellt werden muss. Eine Autowäsche auf unbefestigtem Grund, beispielsweise einer Wiese, ist dadurch auf jeden Fall verboten. Die Reinigung auf der Straße, wo das Wasser in einen Gully fließen kann, scheint zunächst noch im Rahmen des Erlaubten zu sein. Diesbezüglich haben jedoch die Gemeinden unterschiedliche Auffassungen. Während mancherorts das Abspülen mit reinem Wasser erlaubt ist, sehen andere Gegenden bereits hier die Gefahr einer Verunreinigung durch Ölrückstände. Eine Einführung in die örtliche Kanalisation ist außerdem nicht überall gestattet. Es gibt Regelungen, die vorschreiben, dass das Abwasser der Autowäsche nicht in Kanäle geleitet werden darf, in denen auch Regenwasser aufgenommen wird. In diesem Fall ist für die private Reinigung die Installation eines speziellen Abflusses unabdingbar. Das eigene Vorhaben wird dadurch praktisch unmöglich und zwingt den Autofahrer förmlich dazu, eine professionelle Waschanlage aufzusuchen.
Auf der Internetseite des Bußgeldkatalogs lassen sich die zu zahlenden Geldbeträge, die im Falle eines Regelverstoßes zu zahlen sind, nachlesen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften, sind die Preisspannen ziemlich groß und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die größtmögliche Strafe ist in Sachsen möglich, hier können im schlimmsten Fall bis zu 100.000 Euro fällig werden. Es kann aber auch eine Geldbuße von lediglich 25 Euro anfallen. Allgemein liegen die Bußgelder jedoch regionenübergreifend in einem Bereich zwischen 25 und 50.000 Euro.
Erlaubt oder verboten?
Abschließend lässt sich die Aussage treffen, dass das gründliche Autowaschen auf dem eigenen Privatgelände in den meisten Fällen nicht erlaubt ist. Deshalb ist eher davon abzuraten. Mit einer Fahrt in die Waschanlage befindet man sich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Kleinere Reinigungen wie das Putzen der Scheiben oder das Staubsaugen des Innenraums sind allerdings kein Problem. Ebenso ist das Auftragen einer feinen Politur gestattet.
Wer dennoch auf die eigene Wäsche nicht verzichten will, sollte sich genau beim ansässigen Ordnungsamt über die geltenden Vorschriften informieren.
Redaktion finanzen.net
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