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Rechtsexperte Veil: "Das Vorgehen ist ungerecht"

16.03.19 15:00 Uhr

Rechtsexperte Veil: "Das Vorgehen ist ungerecht" | finanzen.net

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Münchener Kanzlei Mattil, Ralph Veil, fordert von der Bundesregierung, Anlegern insolventer Geschlossener Fonds Mitspracherechte einzuräumen.

von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag

€uro am Sonntag: Eine Initiative aus 105 Fachleuten, darunter Insolvenzverwalter und Richter, fordert von der Bundesregierung, Anlegern insolventer Geschlossener Fonds Mitspracherechte einzuräumen. Warum gibt es die nicht längst?
Ralph Veil: Aufgrund einer Besonderheit im deutschen Kommanditistenrecht, das in dieser Hinsicht weit über 100 Jahre alt ist. Der Bundesgerichtshof beurteilt die Publikums-Fonds-KG wie eine alte Zwei- Personen-KG, bei der der Gesetzgeber ein Mitspracherecht der beiden Beteiligten als selbstverständlich voraussetzt. Das Pro­blem: Bei Publikums-Fonds-KGs erweitert das Handelsgesetzbuch die Mitspracherechte nicht auf die viel größere Zahl von Kommanditisten.

Sie schätzen, mehr als 700 solcher Fonds sind kriselnd oder insolvent und Hunderttausende Anleger davon betroffen. Welche Mitspracherechte sollten sie genau haben?
Dieselben, wie Anleger aller anderen Kapitalmarktprodukte sie wie selbstverständlich haben. Da geht es insbesondere um Mitsprache über Mittelherkunft und Mittelverwendung in der Insolvenz.

Sie kritisieren vor allem Mängel beim ­sogenannten Innenausgleich, also bei der gleichmäßigen Verteilung von Insolvenzlasten auf alle Anleger. Was läuft da schief?
Bislang ist es so, dass viele Insolvenzverwalter, die Geld für die Gläubiger brauchen, oft nur von wenigen Anlegern einen Beitrag verlangen. Das tun sie, weil sie die Insolvenzmasse schützen müssen und es teurer wäre, von jedem Anleger Geld einzutreiben. Dieses Vorgehen ist ungerecht, aber vom Bundesgerichtshof gedeckt.

Was soll die Bundesregierung nun tun?
Sie muss die Insolvenzordnung ändern, und zwar konkret Paragraf 199, in dem es um den Innenausgleich geht. Die Insolvenzmasse gehört auch bei Fonds-KGs unter die volle Kontrolle der Anleger.





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Bildquellen: Sean Gallup/Getty Images