Steuerhinterziehung

Finanzamt macht ernst: Datensatz gibt Aufschluss über potenzielle Krypto-Steuersünder

11.07.23 21:07 Uhr

Finanzamt macht ernst: Datensatz gibt Aufschluss über potenzielle Krypto-Steuersünder | finanzen.net

Lange Zeit galt die Welt der Kryptowährungen als unregulierter "Wilder Westen", in der die Behörden stets einen Schritt hinterher waren. Steuersünder dürften sich allerdings in falscher Sicherheit gewähnt haben, denn die Finanzverwaltung NRW macht nun ernst - rund 4.000 Nutzer der Krypto-Börse Bitcoin.de befinden sich momentan im Fadenkreuz der Behörden.

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• Finanzamt NRW wertet derzeit Handelsdaten von Krypto-Transaktionen aus
• Rund 4.000 Nutzer der Krypto-Börse Bitcoin.de im Visier der Behörden
• Selbstanzeige kann vor Strafverfolgung schützen

Finanzverwaltung NRW ist Steuersündern auf der Spur

Gemäß einem Bericht von BTC-ECHO hat die Finanzverwaltung NRW seit Anfang Juni Zugriff auf ein umfangreiches Datenpaket mit Informationen über Bitcoin-Transaktionen im gesamten Bundesgebiet. Die Daten wurden im Zuge eines Sammelauskunftsersuchens von der deutschen Krypto-Börse Bitcoin.de erlangt und decken laut Recherchen des Handelsblatts den Zeitraum zwischen 2015 und 2017 ab. Demnach konzentriere sich die Behörde auf Nutzer, die mindestens 50.000 Euro pro Jahr über die Krypto-Börse umgesetzt haben, was in etwa 4.000 Nutzern entspricht. Momentan werden die Daten samt einer neu entwickelten Software mit den Steuererklärungen der betroffenen Personen abgeglichen und an die zuständigen Behörden im Bundesgebiet weitergeleitet.

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Krypto-Gewinne nach Haltedauer von einem Jahr steuerfrei

Ob für private Gewinne, die mit Kryptowährungen erzielt wurden, überhaupt Steuern anfallen, hängt von der Haltedauer ab. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt der Handel mit Kryptowährungen als ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dies bedeutet, dass private Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen grundsätzlich der Einkommenssteuer unterliegen und entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Allerdings besteht eine Spekulationsfrist von einem Jahr, sodass Gewinne nur dann besteuert werden müssen, wenn der Kauf und Verkauf der Kryptowährungen innerhalb eines Jahres stattfinden. Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne vollständig steuerfrei. Gewinne, die 600 Euro innerhalb eines Jahres nicht überschreiten, gelten ebenfalls als steuerfrei.

Neue EU-Richtlinie nimmt Krypto-Dienstleister in die Pflicht

Genauere Überprüfungen, ob Krypto-Gewinne korrekt versteuert wurden, dürften durch eine neue Überarbeitung der EU-Richtlinie DAC-8, die laut BTC-ECHO kurz vor der Verabschiedung steht, zukünftig deutlich erleichtert werden. Gemäß dieser Richtlinie werden alle Anbieter von Kryptodienstleistungen, unabhängig von ihrem Standort oder ihrer Größe, dazu verpflichtet, Transaktionen von EU-Kunden an die zuständigen Behörden zu melden. Auch grenzüberschreitende Transaktionen und Non-fungible Tokens (NFT) werden berücksichtigt. Ein genauer Abgleich der Steuerdaten wird somit in Zukunft zur Norm werden. Es ist daher ratsam, die Steuerverpflichtungen in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen.

Selbstanzeige kann dabei helfen, Strafe zu vermeiden

Sollte man es versäumt haben, Steuern ordnungsgemäß anzugeben, empfiehlt es sich, die nicht versteuerten Gewinne nachträglich im Rahmen einer Selbstanzeige nach Paragraf 371 Abgabenordnung (AO) zu erklären. Wegen der Komplexität und der Schwere eines Steuerdeliktes sollten Betroffene jedoch professionelle rechtliche Hilfe in Betracht ziehen. Dass der Staat beim Thema Steuerhinterziehung keinen Spaß kennt, zeigt ein Blick in das Strafgesetzbuch - wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder pflichtwidrig steuerliche Tatsachen unterlässt, riskiert hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer eine korrekte Versteuerung versäumt hat, sollte daher schnell handeln, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sich darauf zu verlassen, dass einem die Steuerpflicht erlassen wird, ist keine gute Idee. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen der Staat mit solcher Verve agiert wie bei der Eintreibung von Steuern. Schon Benjamin Franklin wusste, dass es auf Erden nur zwei Dinge gibt, auf die man sich verlassen kann: der Tod und die Steuern.

C.Kusche/ Redaktion finanzen.net

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