SEC greift an

Gelten Stablecoins als Wertpapiere? - Das sagen Experten

12.03.23 16:22 Uhr

Gelten Stablecoins als Wertpapiere? - Das sagen Experten | finanzen.net

Nachdem die US-Börsenaufsicht SEC jüngst Binance USD (BUSD) ins Visier nahm, erhitzt sich die Debatte, ob Stablecoins als Wertpapier einzustufen sind.

Werte in diesem Artikel
Devisen

0,8954 CHF 0,0077 CHF 0,87%

0,9615 EUR 0,0055 EUR 0,57%

0,7992 GBP 0,0039 GBP 0,49%

154,9485 JPY 0,6387 JPY 0,41%

1,1168 USDT -0,0097 USDT -0,86%

1,0401 USDT -0,0059 USDT -0,57%

1,2513 USDT -0,0061 USDT -0,49%

0,0065 USDT -0,0000 USDT -0,41%

• SEC verschärft Vorgehen gegen Kryptosektor
• Auch Stablecoins geraten ins Visier
• Wie können Stablecoins überhaupt als Wertpapiere eingeordnet werden?

Die Debatte, ob Cyberdevisen als Rohstoffe (Commodities), Währungen (Currencies) oder als Wertpapiere (Securities) einzustufen sind, ist keineswegs neu. Doch die US-Börsenwächter, die für letztgenannte zuständig sind, verschärften jüngst ihre Gangart.

Frage von enormer Bedeutung

Diese Frage der Zuordnung ist mehr als nur philosophisch, sie hat in der Realität handfeste juristische Auswirkungen. Denn die rechtlichen Vorschriften beim Kauf, Halten, und Veräußern sind bei Rohstoffen, Währungen und Wertpapieren sehr unterschiedlich.

Entsprechend fallen sie in die Zuständigkeit unterschiedlicher Aufsichtsbehörden. So ist die United States Securities and Exchange Commission (SEC) zuständig für den US-Wertpapierhandel, während sich eine andere Institution namens Commodity Futures Trading Commission (CFTC) für die Regulierung des Rohstoffhandels verantwortlich zeichnet. Wertpapiere dürfen beispielsweise nur dann legal an die Öffentlichkeit verkauft werden, wenn der Emittent sich bei der SEC registrieren lässt und sich an strenge Offenlegungsvorschriften hält. Bei dem von der CFTC verwalteten Rohstoffhandel sind die Vorschriften dagegen insgesamt weniger strikt.

SEC erwägt Klage gegen Paxos

Zusätzlich erhitzt hat sich diese Diskussion, nachdem nun sogar Binance USD (BUSD) ins Visier der SEC geriet. Der drittgrößte Stablecoin nach Tether und Circle-Dollar wird von der regulierten Blockchain- und Tokenisierungs-Infrastrukturplattform Paxos herausgegeben. Bei Stablecoins handelt es sich um digitale Währungen deren Wert meist an staatliche Fiat-Währungen gekoppelt ist. So hieß es in einer Paxos-Pressemitteilung: "Von Paxos ausgegebene BUSD sind immer 1:1 mit auf US-Dollar lautenden Reserven gedeckt".

Unternehmensangaben zufolge wurde Paxos am 3. Februar von der SEC darüber informiert, dass die Behörde eine Klage erwägen würde, wonach es sich bei BUSD um ein Wertpapier handele und dass Paxos das Angebot von BUSD somit entsprechend der US-Wertpapiergesetze hätte registrieren müssen. Bei dem Schreiben an Binances US-Partner, der den zu der Kryptobörse gehörenden Stablecoin BUSD managt, handelt es sich um eine sogenannte "Wells Notice", also eine kurze Information die dem Unternehmen die Gelegenheit gibt, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen oder eventuell auch einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben.

Völlig überraschend kam der Schritt der Behörde jedoch nicht. Schließlich hatte SEC-Chef Gary Gensler, der als Kenner der Kryptoszene gilt, bereits im November 2021 auf einer Podiumsdiskussion erklärt, er betrachte Stablecoins als etwas ähnliches wie Bankeinlagen oder Geldmarktfonds.

Willkür der SEC

Krypto-Analyst und -Investor Miles Deutscher hat die US-Börsenaufsicht dennoch für ihr Vorgehen kritisiert und stellte auf Twitter die Frage: "Wie um alles in der Welt kann ein Stablecoin als Wertpapier betrachtet werden, obwohl er eindeutig nicht die Kriterien des Howey-Tests erfüllt?"

Werden sämtliche Elemente dieses Tests, der nach dem Supreme-Court-Fall SEC gegen William John Howey aus dem Jahr 1946 benannt wurde, erfüllt, so liegt ein Anlagevertrag vor und die Wertpapiervorschriften finden Anwendung. Eines der Kriterien des Howey-Tests ist die Erwartung, mit dem Investment Profite zu machen, doch laut Deutscher treffe dies auf die BUSD-Käufer nicht zu.

Laut "Cointelegraph" sehen Anwälte jedoch durchaus Argumente, dass Stablecoins in der Erwartung von Gewinnen ausgegeben wurden oder ein Derivat von Wertpapieren seien. Dies sei jedoch von den US-Gerichten noch nicht abschließend geprüft worden. "Bei Stablecoins wird es besonders umstritten sein, ob die Investition in den Stablecoin eine Person zu einer Gewinnerwartung geführt hat", wird Senior Dozent Dr. Aaron Lane vom Blockchain Innovation Hub des RMIT zitiert.

Eine gänzlich andere Perspektive eröffnete Adam Cochran seinen Twitter-Followern: Wie der Partner von Cinneamhain Ventures erklärte, habe die SEC sehr viel Freiraum, weil sie gar nicht auf den Howey-Test beschränkt sei. Dieser gelte nämlich nur für Investmentverträge, wohingegen der Begriff der Securities gemäß dem viel umfassenderen Securities Act von 1933 eine "viel breitere Kategorie" sei, so der Krypto-Investor. "Um ehrlich zu sein ist der Begriff so vage, dass die SEC, wenn sie will, einfach alles darunter verstehen kann", schrieb er in einem Tweet.

"Die Tatsache, dass diese Vermögenswerte zugrunde liegende Staatsanleihen enthalten, macht sie zu einem Geldmarktfonds, der die Inhaber einem Wertpapier aussetzt, selbst wenn sie damit nichts verdienen", zitiert "Digideutsche.com" den Digital-Asset-Investor. Und weiter: "Es lohnt sich, mit Händen und Füßen dagegen anzukämpfen, aber jeder, der dies mit einem Achselzucken ablehnt, als 'lol, die SEC hat sich geirrt, das besteht den Howey-Test nicht', muss es neu bewerten. Ob Sie es glauben oder nicht, die SEC hat sachkundige Wertpapieranwälte".

Epische Schlacht erwartet

Die SEC befindet sich beim Thema Kryptowährungen auf einer schwierige Gratwanderung zwischen Investorenschutz und Fortschritt im Finanzmarkt. Einige Experten erwarten für 2023 einen harten Kampf bezüglich der Regulierung: "Es wird Vorschläge für eine strenge Krypto-Regulierung geben und die Community wird in eine epische Schlacht gegen jene Bestandteile ziehen, welche die Dezentralisierung bedrohen", zitiert etwa "Coindesk" Laura Shin, die Moderatorin des "Unchained"-Podcast.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Stanislav Duben / Shutterstock.com, Kristi Blokhin / Shutterstock.com