Justizbehörde bringt BTC zurück in Umlauf: Die Bitcoins können Krypto-Fans ersteigern
Die US-Bundespolizei startet eine große Bitcoin-Auktion: 4.040 digitale Coins kommen unter den Hammer. Mitbieten kann allerdings nicht jeder.
Werte in diesem Artikel
• 4.040 BTC in Online-Auktion
• 200.000 US-Dollar Einlage erforderlich
• US-amerikanisches Bankkonto als Voraussetzung
In den USA werden Bitcoins im Gesamtwert von rund 40 Millionen US-Dollar versteigert. Wer mitbieten will muss einige Voraussetzungen erfüllen - und sollte sich beeilen.
4.040 Bitcoins kommen unter den Hammer
Die Auktion wird vom U.S. Marshals Service (USMS) durchgeführt, einer Behörde, die dem US-Justizministerium unterstellt ist. Laut der Website der Behörde kommen insgesamt 4.040,54069820 BTC unter den Hammer. Die Coins haben einen Gesamtwert von rund 40 Millionen US-Dollar.
Wer als Bieter an der Auktion teilnehmen will, muss sich offiziell mittels eines Registrierungsformulars dafür anmelden - die Frist läuft am 12. Februar aus. Versteigert werden die digitalen Coins dann am 18. Februar im Rahmen einer Online-Auktion. Für eine offizielle Registrierung als Bieter benötigen Interessenten zunächst ein Bankkonto in den Vereinigten Staaten - US-Staatsbürger muss man allerdings nicht sein. Zudem ist eine Einzahlung in Höhe von 200.000 US-Dollar erforderlich.
Ersteigert werden können die Bitcoin in Blöcken von jeweils 500, 100 und 50 Bitcoin, ein Block beinhaltet 41,5 BTC. Wer auf mehrere Blöcke bietet, muss dafür jeweils identische Gebote abgeben, ein Gebot ist verbindlich und kann nicht geändert werden. Bei der Abgabe von Geboten auf unterschiedlich große Blöcke sind mehrere Registrierungsformulare erforderlich.
Die Behörde verspricht, die Gewinner der Auktion umgehend zu benachrichtigen und die BTC nach Überweisung des Auktionspreises weiterzuleiten. Erfolglose Bieter erhalten ihre Einlagen schnellstmöglich zurück, verspricht die USMS.
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BTC wurden beschlagnahmt
Die zu versteigernden Bitcoins wurden von der Behörde zuvor beschlagnahmt. Wie die Behörde mitteilte, stammen diese aus unterschiedlichen Straf-, Zivil- und Verwaltungsvorgängen. In der Vergangenheit haben Behörden bereits diverse Male beschlagnahmte Kryptowährungen aus strafrechtlichen Aktivitäten unter den Hammer gebracht und dadurch Geld in die Staatskassen spülen können.
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So hatte unter anderem das Auktionsaushaus Wilsons Auctions beschlagnahmte Digitalwährungen versteigert.
Redaktion finanzen.net
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